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Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer S-Bahn-

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

ID: 818428

(ots) - Festnahme nach Graffiti-Sachbeschädigung an einer
S-Bahn- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühten
zwei Männer am 19.02.2013 gegen 21.00 Uhr am S-Bahnhaltepunkt
Poppenbüttel in der Abstellanlage einen S-Bahnwagen großflächig (ca.
14 qm) in Graffitiart. Ein Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes
(26) beobachtete die Beschuldigten bei ihren Tathandlungen und
konnte einen flüchtenden Tatverdächtigen (m.24) nach Verfolgung
stellen. Ein Beschuldigter konnte unerkannt flüchten.

Alarmierte Bundespolizisten nahmen den Beschuldigten vorläufig
fest und führten ihn dem Bundespolizeirevier am Hamburger
Hauptbahnhof zu. Am Tatort stellten Bundespolizisten 16
Farbsprühdosen sowie diverse Sprayerutensilien sicher.

Gegen den polizeilich bekannten Beschuldigten wurde ein
Strafverfahren eingeleitet. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung
konnte der deutsche Staatsangehörige das Polizeirevier wieder
verlassen.

In diesem Zusammenhang weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

Der Aufenthalt in den S-Bahngleisen ist verboten und
lebensgefährlich; die Stromschienen an den Gleisen führen 1200 Volt
Gleichstrom. Eine Berührung der Stromschienen kann tödlich enden.
Auch "Graffiti- Täter" bringen sich durch ihr strafbares Handeln in
Lebensgefahr.

Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.
Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende unterschätzen dabei
häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung
wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf
die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen,
die nicht selten mehrere tausend Euro betragen. Wer rechtswidrig eine




fremde Sache beschädigt oder zerstört, kann gem. StGB mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 20.02.2013 - 14:09 Uhr
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