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44-jähriger fuhr trotz fehlender Fahrerlaubnis mit seinem 11-jährigen Sohn.

ID: 820097

(ots) - Weil sowohl der 44-jährige Vater, als auch
sein 11-jähriger Sohn im Pkw nicht angeschnallt waren, fielen sie
einer Streifenwagenbesatzung auf der Weberstraße in der
Gelsenkirchener-Innenstadt auf. Als die Beamten den Vater daraufhin
anhielten und seinen Fahrzeug- und Führerschein verlangten, gab er
an, beides zu Hause zu haben. An der Wohnanschrift stieg der
44-Jährige dann aus, um seine Papiere zu holen. Wenig später kam
jedoch die Ehefrau zum Streifenwagen und gab den Beamten den
Fahrzeugschein und ihren Führerschein. Die Polizisten sagten der
Frau, dass ihr Mann mit seinem Führerschein zu ihnen kommen sollte.
Dieser gab dann gegenüber den Beamten an, dass er seinen Führerschein
gerade nicht auffinden könne. Weiterhin sagte er, dass er zuvor
seinen Sohn doch nur kurz nach Hause gefahren habe, damit seine Frau
ihn anschließend zur Schule fahren kann. Recherchen auf der Wache
ergaben dann, dass dem 44-Jährigen die Fahrerlaubnis in der
Vergangenheit entzogen und nicht wieder zugeteilt wurde. Die Eheleute
erwarten nun Anzeigen wegen des Fahrens bzw. Zulassen des Fahrens
ohne gültige Fahrerlaubnis. (G. Hesse)




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Guido Hesse
Telefon: 0209/365-2012
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de




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Datum: 25.02.2013 - 13:30 Uhr
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