ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Länder verhindern Aufweichen des Datenschutzes durch den Bund

ID: 822978

(ots) - Meldepflichtige Bürgerinnen und Bürger behalten
auch in Zukunft die Kontrolle über ihre Daten. Der
Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich jetzt auf
entsprechende Änderungen beim umstrittenen Meldegesetz verständigt.
"Der unter der Federführung des Landes NRW erstrittene Kompromiss
stärkt den Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger",
erklärte NRW Innenminister Ralf Jäger heute (27.02.) in Düsseldorf.
Das Aufweichen des Datenschutzes, wie es der mit den Stimmen von
CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf vorsah, ist verhindert
worden!"

Die auf Drängen der Länder in das "Gesetz zur Fortentwicklung des
Meldewesens" aufgenommene Änderung sieht vor, dass
Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels
künftig nur erteilt werden dürfen, wenn die Betroffenen vorher
ausdrücklich eingewilligt haben. Bei Auskünften zu gewerblichen
Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke
verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. "Durch das
ausdrückliche Einwilligungserfordernis wird das Recht der Menschen
auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt", betonte Jäger. "Die
normierte Zweckbindung verbessert zusätzlich den Schutz der
Betroffenen vor einer unkontrollierten Speicherung und Weitergabe
ihrer Daten."

Der Auskunft zustimmen können die Bürgerinnen und Bürger entweder
in Form einer generellen Einwilligung gegenüber der Meldebehörde oder
durch Zustimmung im jeweiligen Einzelfall gegenüber der Auskunft
verlangenden Person oder Stelle. In diesem Falle muss sich die
Einwilligung ausdrücklich auf die Datenübermittlung zum Zweck des
Adresshandels oder der Werbung beziehen. Die Meldebehörden werden
verpflichtet, das Vorliegen von Einwilligungserklärungen
stichprobenartig zu überprüfen. Im Falle eines Verstoßes wird ein




Bußgeld fällig.

Das im Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene
Gesetz hatte anstelle der ausdrücklichen Einwilligungspflicht auf
Verbraucherseite lediglich ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Eine
Zweckbindung der zu gewerblichen Zwecken erhobenen Daten sollte
gänzlich entfallen. "Dem Handel mit privaten Daten wäre hierdurch Tür
und Tor geöffnet worden. Außerdem hätte niemand mehr sagen können, wo
die persönlichen Daten irgendwann landen", erläuterte der
NRW-Innenminister. "Ich bin erleichtert, dass wir diese Regelung
verhindern konnten." Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch
den Bundesrat war auf Initiative des Landes NRW hin erfolgt.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   130227-1. Wasserschutzpolizei verhindert Einleitung von Fäkalien in das Hamburger Hafenwasser  Verkehrsunfallflucht im Hohlweg
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2013 - 09:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 822978
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Innenministerium
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Länder verhindern Aufweichen des Datenschutzes durch den Bund"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium f (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium f