Bergisch Gladbach - 40-Jähriger mit gefälschtem Führerschein aufgefallen
(ots) - Im Rahmen einer allgemeinen
Verkehrskontrolle ist am Dienstag (26.02.13) ein 40-jähriger Kürtener
aufgeflogen. Der 40-Jährige war gegen 22:30 Uhr mit einem Klein-Lkw
in der Bergisch Gladbacher Innenstadt unterwegs. Bei der Kontrolle
schlug den Beamten nicht nur Alkoholgeruch entgegen - sie fanden auch
eine geringe Menge Drogen bei dem 40-Jährigen. Der Kürtener musste
daraufhin mit zur Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen werden
sollte. Das alleine wäre schon schlimm genug gewesen - war aber noch
nicht das Ende der Geschichte. Auf der Wache erkannte ein Beamter den
40-Jährigen als "alten Bekannten" und entlarvte prompt ein weiteres
Vergehen. Der 40-Jährige hatte vor Ort nämlich falsche Personalien
angegeben und einen gefälschten Führerschein eines 31-jährigen
Bergisch Gladbachers vorgelegt. Die Ermittlungen haben bis jetzt
folgendes ergeben: der 40-jährige Kürtener und der 31-jährige
Bergisch Gladbacher kennen sich. Sie sehen sich auch ansatzweise
ähnlich. Der Kürtener brauchte für eine neue Arbeitsstelle einen
Führerschein. Wegen bereits bekannter Drogendelikte konnte er aber
auf legalem Weg keinen bekommen. Freundlicherweise ist dann der
31-Jährige eingesprungen und hat auf seinen Namen, aber mit dem Foto
des Kürteners einen Führerschein ausstellen lassen. Beide müssen sich
jetzt wegen Urkundenfälschung verantworten. (ck)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2013 - 10:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 822986
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - 40-Jähriger mit gefälschtem Führerschein aufgefallen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).