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Polizeidirektion Lübeck-Bundespolizeiinspektion Kiel-Hauptzollamt Kiel

ID: 823615

(ots) - !!!! Achtung: Sperrfrist: 01.03.2013, 00.00 Uhr!!!!

Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck, der
Bundespolizeiinspektion Kiel und dem Hauptzollamt Kiel

2003 - 2013 - 10 Jahre

Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd und Gemeinsames
Ermittlungsbüro Puttgarden

Am 01. März 2013 besteht das Gemeinsame Ermittlungsbüro als Teil
der Kooperation Schengen Süd 10 Jahre. Die Einrichtung einer
Gemeinsamen Fahndungsgruppe und eines Gemeinsamen Ermittlungsbüros
war Ergebnis einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur
Kompensierung der zum 25.03.2001 eingestellten ständigen
Grenzkontrollen an der Deutsch- Dänischen Grenze.

Auf Grundlage einer bereits 1999 geschlossenen Vereinbarung
zwischen dem Bundesinnenministerium, dem Bundesministerium für
Finanzen und dem Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein
wurden dann am 01.03.2003 die Gemeinsame Fahndungsgruppe beim
Polizeiautobahnrevier Scharbeutz und das Gemeinsame Ermittlungsbüro
bei der Bundespolizei in Puttgarden eingerichtet, um eine wirksame
Bekämpfung grenzüberschreitender und internationaler Kriminalität im
grenznahen Bereich der E 47 zu gewährleisten.

Neben der operativen Komponente einer Fahndungsgruppe wurde
zeitgleich ein Gemeinsames Ermittlungsbüro geschaffen, welches die
Weiterbearbeitung, der aus dem Fahndungseinsatz der Gemeinsamen
Fahndungsgruppe resultierenden Verstöße gegen das Ausländerrecht und
das Asylverfahrensrecht weiterführt und für eine gesetzlich bestimmte
Rückführung der kontrollierten Personen sorgt.

Die Weiterermittlung der Strafverfahren kann, wie zum Jahrswechsel
2010/ 2011, internationale Ausmaße annehmen. Die zwischen deutschen
und französischen Behörden durchgeführten Ermittlungen in einem
Strafverfahren gegen eine international operierende




Schleusergruppierung hatte auf der E 47 in Ostholstein ihren Ursprung
und wurde durch das Gemeinsame Ermittlungsbüro koordiniert.

Im Rahmen der Entwicklung der Zusammenarbeit der
Kooperationspartner sind die Aufgaben im Gemeinsamen Ermittlungsbüro
erweitert worden. So wird monatlich ein gemeinsames regionales
Lagebild für die Kooperationspartner der Landespolizei Schleswig-
Holstein, der Bundespolizei, der Dänischen Polizei, des Dänischen
Zolls und der Bundeszollverwaltung erstellt. Das Gemeinsame
Ermittlungsbüro dient auch als regionale, grenzüberschreitende Stelle
zum Informationsaustausch zwischen den Polizeien und den
Zolldienststellen am Fehmarnbelt.

Im Gemeinsamen Ermittlungsbüro versehen heute Beamte von Landes-
und Bundespolizei ihren täglichen Dienst. Die Kooperationspartner der
Dänischen Polizei, des Dänischen Zolls und der Bundeszollverwaltung
sind ebenfalls mit Beamten temporär vertreten.

Die Einrichtung des Gemeinsamen Ermittlungsbüros war nicht nur für
die Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Region Ostholstein und
Lolland/ Falster (DK) ein Erfolg. Das Gemeinsame Ermittlungsbüro ist
auch auf Grund der inzwischen weiter entwickelten polizeilichen
Zusammenarbeit innerhalb Europas ein immer wieder anzusprechender
Partner.

Auch die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd (GFGS) besteht
somit seit genau 10 Jahren. Die GFGS besteht aus Beamten des
Hauptzollamtes Kiel, der Bundespolizeiinspektion Kiel und der
Polizeidirektion Lübeck.

Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen im Hinterland ist die
Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität Aufgabe der GFGS.
Der Fahndungsraum reicht von Lübeck bis Puttgarden, betrifft also
hauptsächlich die Autobahn 1, die Bundesstraße 207, aber auch
angrenzende Bereiche. Der Fahndungsansatz ist ganzheitlich, das heißt
die Kontrollfelder beziehen sich auf grenzpolizeiliche,
kriminalistische, verkehrs- und zollrechtliche Bereiche. Praktisch
ergeben sich daraus umfangreiche Aufgabenfelder, die von den jeweils
originär zuständigen Beamten der GFGS bearbeitet werden.

In den 10 Jahren haben sich deutliche Deliktsschwerpunkte ergeben:
Schleusungen von Personen sowie unerlaubte Einreisen / Aufenthalte,
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz,
Kraftfahrzeugverschiebungen und Urkundsdelikte.

Spektakuläre Feststellungen waren das mehrfache Auffinden von
Drogen im zweistelligen sowie einmal im dreistelligen Kilobereich
(130 kg Haschisch). Bei den Drogen wurden praktisch alle bekannten
Drogenarten wie Amphetamin, Kokain, Heroin, Marihuana sowie der
Sonderfall Khat festgestellt.

Im Deliktsbereich "unerlaubte Einreisen / unerlaubter Aufenthalt"
konnten mehrfach größere Schleusungen unterbunden werden. Bei der
größten Schleusung im Jahre 2009 konnten 21 irakische
Staatsangehörige, die unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der
für diese Personenzahl viel zu kleine Ladefläche sitzend
beziehungsweise liegend untergebracht waren, in einem Sprinter
festgestellt werden. Diese Menschen befanden sich über viele Stunden
in dem engen Laderaum. Zudem waren auch keine Sicherheitsgurte und
ähnliches vorhanden.

Insgesamt konnten 40 teils hochwertige Pkw die entweder gestohlen
oder unterschlagen waren, sichergestellt werden. Beispielhaft sind
hier die Marken Mercedes, BMW und Porsche zu nennen.

Nach den genannten Feststellungen wurden die Täter in den
anschließenden Gerichtsverhandlungen teilweise zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt.

Aufsehen erregte auch die Feststellung im Jahr 2011 von 10 kleinen
Kaimanen, die lebend in Kisten in einem Kofferraum untergebracht
waren. Hier bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Tiere konnten artgerecht
in einem Zoo untergebracht werden.

Insgesamt wurden deutlich über 600 Urkundendelikte (Führerscheine,
Pässe, Kennzeichen, Fahrzeugpapiere) festgestellt, die von den Tätern
für diverse Straftaten genutzt wurden.

Ferner wurden diverse internationale / nationale Haftbefehle,
Aufenthaltsermittlungen und Sachfahndungsausschreibungen für
kontrollierte Personen und Sachen festgestellt.

So wurden in den 10 Jahren gegen zirka 4.000 Personen
Strafverfahren eingeleitet und über 1500 Personen vorläufig
festgenommen.

Was vor 10 Jahren mit einem einjährigen Probelauf begann, hat sich
in den Jahren danach verfestigt und insbesondere für die Grenzregion
als wertvoller und unverzichtbarer Sicherheitsgewinn erwiesen. Gerade
die Bündelung verschiedener Zuständigkeiten und Tätigkeitsfelder der
beteiligten Behörden ist ein Garant für die Effektivität und der
Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd sowie des Gemeinsames
Ermittlungsbüros in Puttgarden in der beschriebenen Grenzregion. Nach
10 Jahren hat sich diese Idee nicht überholt - sondern wird
sicherlich auch in Zukunft erfolgreich agieren.

Bundespolizeiinspektion Kiel, Pressesprecher Gerhard Stelke,
Telefon: 0431/98071119 E-Mail: gerhard.stelke(at)polizei.bund.de

Hauptzollamt Kiel, Pressesprecher Claus-Peter Minkwitz, Telefon:
0431/6639115 E-Mail: presse-zoll(at)hzaki.bfinv.de

Textverantwortlich in der Zusammenfassung:

Stefan Muhtz, Pressestelle




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de


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Datum: 28.02.2013 - 13:00 Uhr
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