Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -
Einsatz der Bundespolizei in der S-Bahnstation Othmarschen-
(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen - Einsatz der Bundespolizei in der S-Bahnstation
Othmarschen-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei machten sich
am 02.03.2013 gegen 05.30 Uhr in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 1
auf der Fahrt von Altona Richtung Wedel drei junge Männer (18,18,19)
zunächst über einen weiblichen Fahrgast lustig. Grund: Die deutsche
Staatsangehörige (71) trug ein Kopftuch. Im weiteren Verlauf
"beglückwünschte" einer der Heranwachsenden (18) die 71-Jährige zu
ihrem hübschen Kopftuch, sprang auf und rief lautstark eine
verfassungswidrige Parole. Der 18-Jährige zeigte durch Anheben des
rechten Armes eine verfassungswidrige Grußform, rannte durch den
ganzen S-Bahnwagen und rief weiterhin eine verfassungswidrige Parole.
Mehrere Fahrgäste beobachteten fassungslos den Vorfall. Ein Fahrgast
(58) forderte den jungen Mann auf dieses Handeln zu unterlassen. Im
Anschluss kam es zwischen den drei Heranwachsenden und dem
58-Jährigen zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten. Hierzu dauern
die Ermittlungen der Bundespolizei noch an.
Eine Zeugin des Vorfalls betätigte die Notrufeinrichtung in der
S-Bahn. Alarmierte Bundespolizisten konnten alle Beteiligten im
S-Bahnhaltepunkt Othmarschen feststellen. Gegen den 18-jährigen
Hamburger leiteten Bundespolizisten ein Strafverfahren (Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein. Der Beschuldigte
ist bislang polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Weitere
Strafverfahren wurden wegen Körperverletzung und Beleidigung
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 04.03.2013 - 12:56 Uhr
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