22 Personen seit Einsatzbeginn festgestellt
(ots) - Nur 48 Stunden nach Beginn des
Großeinsatzes der Bundespolizei zur Bekämpfung der
Schleusungskriminalität an der brandenburg-polnischen Grenze stellten
die Beamten insgesamt 22 unerlaubt eingereiste Personen in Bereich
von Frankfurt (Oder) fest.
Bei den Personen handelt es sich um Staatsangehörige aus Pakistan,
Russland, Tunesien und Syrien.
Fünf Personen stellten die Beamten in einem grenzüberschreitenden
Zug fest. Die 17 anderen Personen wurden in Pkw mit Hilfe von
polnischen Schleusern über die Bundesautobahn 12 von Polen nach
Deutschland verbracht.
Unter den Geschleusten befanden sich auch neun Kinder. Die
Bundespolizei hat die unerlaubt eingereisten Personen bis zu ihrer
Zurückschiebung nach Polen in die Zentrale Ausländerbehörde nach
Eisenhüttenstadt verbracht.
Gegen die drei polnischen Schleuser wurden Ermittlungsverfahren
wegen des Einschleusens von Ausländern eingeleitet.
Aufgrund der gestiegenen Feststellungen im Bereich der
Schleusungskriminalität führt die Bundespolizei seit Dienstag einen
Großeinsatz zur Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens durch. Hierbei
werden Unterstützungskräfte aus der Einsatzabteilung in Blumberg
eingesetzt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.03.2013 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 834445
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Frankfurt (Oder)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 22 Personen seit Einsatzbeginn festgestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).