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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel

VfL Osnabrück - F.C. Hansa Rostock

ID: 841995

(ots) -
- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen,
pyrotechnischen Gegenständen sowie alkoholischen Getränken und
deren Konsum -

Am Samstag, den 30. März 2013 findet in Osnabrück das Punktspiel
der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem F.C. Hansa Rostock in
der osnatel-Arena statt. Von einer hohen Mobilisierung in beiden
Fanlagern ist auszugehen. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden
zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmern nach Osnabrück anreisen. Aus
Sicherheitsgründen sind für alle Personen, einschließlich der
bahnreisenden Fußballfans, die diese nachfolgenden Zugverbindungen
nutzen, die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen
Gegenständen sowie alkoholischen Getränken und deren Konsum in den
Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die Hinreise von
Rostock nach Hamburg im Zeitraum: -30.03.2013, 04:00 Uhr - 09:30 Uhr
von Hamburg nach Osnabrück im Zeitraum: -30.03.2013, 08:00 - 13:00
Uhr

in den Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die
Rückreise von Osnabrück nach Hamburg im Zeitraum: -30.03.2013, 16:00
- 21:30 Uhr von Hamburg nach Rostock im Zeitraum: -30.03.2013, 20:00
Uhr - 31.03.2013, 01:00 Uhr

durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Die
Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte
Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere
Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt
haben.

Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt
als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder
Schienenfahrzeuge eingesetzt.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-




und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.

Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 27.03.2013 - 11:50 Uhr
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