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Drogen und Alkohol statt Ostereier - Rhein-Erft-Kreis

ID: 844047

(ots) - Die Zahl der berauschten Fahrer auf den
Straßen war über Ostern erschreckend hoch.

Die Polizei in Rhein-Erft-Kreis registrierte über die Ostertage
(Freitag, 29. März bis Dienstag, 02. April) insgesamt 21 Autofahrer,
die entweder zu tief ins Glas geschaut oder Drogen konsumierten
hatten.

Zehn Autofahrer fielen bei Verkehrsverstößen oder bei
Verkehrsunfällen auf. In der Atemluft wurde Alkohol festgestellt. Der
Aderlass folgte. Ihnen drohen hohe Bußgelder, Geldstrafen und die
Abgabe des Führerscheins.

Elf Fahrer überprüften die Polizeibeamten mit einem positiven
Vortest auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Auch diesen wurde Blut
entnommen, um den Wirkstoff und die Konzentration festzustellen. Die
zu erwartenden Sanktionen werden für den Ein oder Anderen ebenfalls
empfindlich ausfallen.

...und nach Ostern ging es weiter: Am Dienstagabend (02. April)
fuhr um 20:40 Uhr in Hürth ein 26-Jähriger mit seinem Wagen über die
Bachstraße in die Berrenrather Straße. Bei der Verkehrskontrolle
wirkte der Fahrer nervös und seine geröteten Augen deuteten auf einen
Drogenkonsum hin. Die Pupillen reagierten auf Lichteinfall nur
gering. Der Vortest bestätigte den Verdacht: Im Speichel des
26-Jährigen wurden Spuren von Kokain festgestellt. Nach der
Blutprobenentnahme wurde er entlassen und Anzeigen gefertigt.

Die Rechtslage: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5
Promille ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es
drohen ein Fahrverbot und ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Wer mit
1,1 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine
Straftat, die zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, Punkten im
Verkehrszentralregister und zu einer Geldstrafe führen kann. Wer
bereits mit 0,3 Promille Schlangenlinien fährt, einen Unfall
verursacht, sonstige Fahrfehler macht und somit durch




'alkoholtypische Ausfallerscheinungen' auffällt, der begeht damit
ebenfalls schon eine Straftat mit der Folge des Führerscheinentzuges.
Grenzwerte gibt es im Bereich der Drogen (anders als beim Alkohol,
1.1 Promille Grenzwert) nicht. Hier reicht der begründete Verdacht
eines Drogenkonsums (Vortestergebnis).

Die Polizei rät: Trunkenheits- und Drogenfahrten sind kein
Kavaliersdelikt! Sie sind oftmals ursächlich für folgenschwere
Verkehrsunfälle. Wir appellieren an Ihre Vernunft. (bm)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 


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Datum: 03.04.2013 - 11:37 Uhr
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