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Mutmaßliche Kindesentziehung gescheitert

-Bundespolizei ist aufmerksam-

ID: 844679

(ots) - Ein lybischer Staatsangehöriger
versuchte gestern Abend (3.April) mit seinen beiden Kindern im Alter
von fünf und einem Jahr ohne Wissen der Mutter aus Deutschland
auszureisen. Der kontrollierende Bundespolizist schöpfte Verdacht und
untersagte die Ausreise.

Der in Deutschland lebende 37-Jährige wollte mit seinen beiden
leiblichen Söhnen nach Istanbul und vor dort weiter nach Libyen
fliegen. Die Kinder waren im Reisepass des Vaters eingetragen. Der
Beamte befragte den Familienvater bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle über die Reise und den Verbleib der Ehefrau. Der
Reisende gab an, dass er Urlaub bei seinen Eltern ohne seine Frau
machen wolle. Er konnte auf Nachfrage aber keine
Einverständniserklärung der Mutter zur Reise der Kinder vorlegen. Der
Beamte bestand auf eine genaue Klärung der Situation. Der Libyer rief
daraufhin seine ägyptische Ehefrau an. Diese gab gegenüber dem
Beamten sofort an, mit der geplanten Reise nicht einverstanden zu
sein. Eine genauere Verständigung war aufgrund von Sprachbarrieren
nicht möglich. Die Bundespolizei untersagte aufgrund der Aussage die
Ausreise und nahm die drei Personen mit zur Dienststelle.

Die anschließenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht der
Kindesentziehung. Der Mann war mit seinen beiden Kindern nach einem
Familienstreit zum Flughafen München gefahren und kaufte sich dort
Tickets nach Istanbul. Ein Rückflugticket gab es nicht. Die
Geburtsurkunden der Kinder sowie weitere wichtige Unterlagen waren im
Reisegepäck verstaut. Die telefonische Befragung der Mutter konnte
mit einer zugeschalteten Dolmetscherin fortgesetzt werden. Das
Sorgerecht üben beiden Eltern gemeinsam aus.

Nach Abschluss der Befragung wurden die Kinder durch die
Landespolizei Bayern zu Ihrer Mutter gefahren. Die Ermittlungen gegen
den Vater wegen des Verdachts der Kinderentziehung übernahm die




zuständige Landespolizeidienststelle.

Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für
eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten
brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt diese Erlaubnis schriftlich
unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer,
der Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten
mitzuführen.




Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2, 85356 München-Flughafen
Telefon: 089 973 07 9020
mobil: 0172/8143102
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen
erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 04.04.2013 - 16:44 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



Kategorie:

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