Bundesverfassungsgericht erklärt Beschwerde für unzulässig/
Kein "Fackelmarsch" der Rechten in Stolberg
(ots) - Stolberg - Der von der Partei "Die Rechte"
angemeldete "Fackelmarsch" am heutigen Freitag bleibt verboten.
Dieses Verbot gilt nach derzeitigem Stand auch für den sogenannten
"Tauermarsch" am morgigen Samstag. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte am heutigen Nachmittag die Verfassungsbeschwerde des
Antragstellers formal für unzulässig. Der Aachener Polizeipräsident
Klaus Oelze hatte die geplanten Aufmärsche in seiner Verbotsverfügung
als Ersatzveranstaltung der inzwischen verbotenen Kameradschaft
Aachener Land (K-A-L) bewertet und die Aufmärsche verboten. Dieser
sehr dezidierten Verbotsbegründung des Aachener Behördenleiters
hatten sich sowohl das Verwaltungsgericht Aachen als auch das
Oberverwaltungsgericht Münster vollinhaltlich angeschlossen. Die
Polizei Aachen war am heutigen Tag in Stolberg präsent und wird dies
auch am morgigen Samstag sein. So wird garantiert, dass das
polizeiliche Verbot der Durchführung einer rechten Veranstaltung auch
eingehalten wird.
-- Werner Schneider --
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Datum: 05.04.2013 - 19:45 Uhr
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