Fahren ohne Fahrerlaubnis in Varel
(ots) - Am Sonntagabend, 07.04.2013, wurde gegen
19.50 Uhr in der Innenstadt von Varel ein 15-Jähriger mit seinem
Motorroller überprüft. Die Funkestreifenwagenbesatzung stellte fest,
dass der Jugendliche die Drosselung seines Fahrzeugs entfernt hatte,
so dass dieses eine Geschwindigkeit von über 50 km/h erreichen konnte
und fahrerlaubnispflichtig geworden war.
Dem Jugendlichen, der auch aufgrund seines Alters von 15 Jahren
noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein konnte, wurde die
Weiterfahrt untersagt. Die Fahrzeugpapiere und das
Versicherungskennzeichen wurden sichergestellt.
Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis eingeleitet.
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und am Wochenende über 04421 / 942-215
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Datum: 08.04.2013 - 15:25 Uhr
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