Frisch vermählte beklaut
(ots) - Am vergangenen Samstag feierte ein junges Paar aus
Eicklingen seine Hochzeit. In der Zeit ihrer Abwesenheit drang ein
Unbekannter in deren Wohnhaus ein und stahl Schmuck und Bargeld.
Gegen 12.15 Uhr verließen alle Bewohner das Haus in der
Königsberger Straße und kehrten am nächsten Morgen um 05.30 Uhr nach
Hause zurück. Die gute Laune war in dem Augenblick verflogen, als man
den Einbruch in das Haus feststellte. Der oder die Täter waren
offensichtlich darüber informiert, dass niemand im Hause war und
durchsuchten alle Räume gründlich nach Wertgegenständen. Mit dem
gefundenen Bargeld und Schmuck verschwanden sich die Einbrecher.
Für das Hochzeitspaar sollte es der schönste Tag im Leben sein.
Darum sollten auch andere von ihrem Glück erfahren - man schaltete
eine Anzeige in der örtlichen Zeitung. Das die Täter durch diese
Anzeige angelockt wurden, scheint wahrscheinlich. Die Polizei rät
daher, in derartigen Anzeigen möglichst keine Angaben zum Wohnort zu
machen.
Organisieren sie die Anwesenheit einer Person ihres Vertrauens in
ihrer Wohnung die Karten und Glückwünsche entgegen nimmt, wenn sie an
diesem besonderen Tag nicht zu Hause sind.
Diejenigen die etwas schenken, sollten ihre Glückwunschkarte nicht
einfach in den Briefkasten werfen, sondern sie persönlich
überreichen!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.04.2013 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 848372
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CE
Stadt:
Celle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Frisch vermählte beklaut"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Celle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).