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+ Mitüber 2,5 Promille Alkohol am Steuer in Zaun gekracht - Zeugen ziehen Schlüssel ab und rufen Polizei + Flucht vor Polizei in Drebber nicht erfolgreich - Motorrad wurde anschließend stillgelegt +

ID: 848388

(ots) - Lembruch - Trunkenheit im Straßenverkehr

Mit 2,53 Promille Alkohol im Blut verunfallte gestern Abend ein
61-jähriger Mann aus Lembruch auf der Großen Straße. Nach dem Besuch
einer Pizzeria setzte er sich ans Steuer seines Golf und versuchte
vom Parkplatz zu fahren. Hierbei verlor er die Kontrolle über den PKW
und krachte in einen Zaun. Mehrere Zeugen beobachteten das Geschehen
und reagierten vollkommen richtig, sie zogen den Schlüssel aus dem
Zündschloss und hinderte so den 61-jährigen an der Weiterfahrt. Als
die Beamten den Mann zum "Pusten" baten, stellten sie den hohen
Promillewert bei ihm fest und nahmen ihn mit auf die Wache. Der PKW,
der nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war, musste abgeschleppt
werden. Neben einer Blutprobe wurde dem Alkoholsünder auch gleich
sein Führerschein abgenommen.

Drebber - Ohne Kennzeichen unterwegs

Weil er ohne gültiges Kennzeichen mit seinem Motorrad in Drebber
unterwegs war, erwartet einen 47-jährigen Mann aus Dinklage nun ein
Strafverfahren. Gegen 16:15 Uhr gestern Nachmittag fiel der Mann mit
seinem Krad einer Zivilstreife der Polizei in der Deckauer Heide auf.
Als die Beamten das Fahrzeug stoppen wollten, versuchte der Fahrer zu
flüchten und gab Gas. Wenig später konnte die Polizei ihn dann jedoch
anhalten. Neben der fehlenden Zulassung war das Motorrad zudem in
einem absolut verkehrsuntauglichen Zustand und wurde daher von den
Beamten stillgelegt.

Syke - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis müssen sich zwei Jugendliche aus
Bassum verantworten. Gestern Abend gegen 19:50 Uhr waren die beiden
16-jährigen mit ihren Kleinkrafträdern auf der Nienburger Straße
unterwegs und nahmen ausgerechnet einem Streifenwagen der Polizei die
Vorfahrt. Die Beamten stoppten wenig später die beiden Rollerfahrer




und stellten fest, dass beide nicht die erforderliche
Führerscheinklasse M besaßen. Diese war nämlich notwendig, weil die
Fahrzeuge technisch manipuliert wurden, um höhere Geschwindigkeiten
zu erreichen. Die Weiterfahrt wurde den Jugendlichen natürlich
untersagt.




Rückfragen bitte an:

Andrik Hackmann
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de


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Datum: 15.04.2013 - 13:19 Uhr
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