Renitenter Autofahrer greift unter Drogeneinfluss Polizisten an
(ots) - Beamte stoppen 32-jährigen Golffahrer auf der
Autobahn
Nach mehreren Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen in der
Duisburger Innenstadt hatte der Fahrer eines schwarzen VW Golf am
späten Montagabend (15. April) kurz nach 23 Uhr drei Streifenwagen im
Schlepptau. Die Polizei verfolgte den Verkehrssünder, der über die A
40 in Richtung Venlo flüchtete, allerdings auf der Autobahn mit
lebensgefährlichen Manövern noch zweimal seinen Wagen wendete. In
Höhe der Anschlussstelle Moers-Zentrum stoppten die Ordnungshüter den
Golf mit niederländischen Kennzeichen. Der 32-jährige Fahrzeugführer
und sein Beifahrer (45) standen erkennbar unter Alkohol- und
Drogeneinfluss. Bei dem Fahrer fanden die Beamten noch eine geringe
Menge Marihuana. Als ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe
entnommen werden sollte, griff er die Beamten an, beleidigte sie und
spuckte um sich. Den Rest der Nacht verbrachte er in der
Ausnüchterungszelle. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung kam der
Randalierer am Dienstag wieder auf freien Fuß. Ihn erwartet jetzt ein
Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung unter Alkohol-
und Drogeneinfluss sowie wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.
Seinen Führerschein ist er zunächst mal los.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801041
Fax: 0203/2801049
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.04.2013 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 849123
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DU
Stadt:
Duisburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Renitenter Autofahrer greift unter Drogeneinfluss Polizisten an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Duisburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).