NMS - Gesuchter Schwede hinter "schwedischen Gardinen"
(ots) - Gestern Abend gegen 23.45 Uhr kontrollierten
Beamte der Bundespolizei im grenzüberschreitenden Zug aus Kopenhagen
einen jungen Mann. Dieser wies sich mit einem schwedischen Reisepass
aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der 23-jährige
Schwede mit Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Nordhorn suchte
den jungen Mann wegen Rauschgiftbesitzes. Er war im Jahr 2011 mit
mehr als 200 gr Marihuana im Bundesgebiet aufgegriffen worden. Da er
im letzten Jahr nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war, wurde
ein U-Haftbefehl erlassen. Dieser konnte jetzt vollstreckt werden, er
wurde verhaftet.
Die Beamten nahmen den Mann mit zur Bundespolizeidienststelle im
Bahnhof Neumünster. Aufgrund dieser Umstände durchsuchten die
Bundespolizisten den Mann und wurden auch fündig. In einer
mitgeführten Laptoptasche fanden die Beamten ein Verschlußtütchen mit
ca 2 gr. Marihuana. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
Der Schwede wurde heute Morgen der Haftrichterin beim Amtsgericht
Neumünster vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt
eingeliefert. Dort sitzt er jetzt erstmal hinter "schwedischen
Gardinen"
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2013 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 849384
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Neumünster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" NMS - Gesuchter Schwede hinter "schwedischen Gardinen""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).