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"Saublöd gelaufen" - Er hatte nichts, außer einen Haftbefehl

ID: 849903

(ots) - Mit einem Motorroller durch ein laue Frühlingsnacht
zu fahren, würde bestimmt dem ein oder anderen Spaß machen. Das
dachte sich heute am frühen Morgen auch ein 25-jähriger in Celle.

Der junge Mann fuhr mit einem Motorroller auf der Burger
Landstraße und wurde hier wegen seiner Fahrweise und der
Geschwindigkeit von einer Streife der Polizei kontrolliert. Bei der
Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Roller nur 25 km/h
hätte fahren dürfen - der junge Mann war aber mit etwa 50 km/h
unterwegs und hätte einen Führerschein vorweisen müssen. Reumütig
erklärte er den Beamten, das er noch nie eine Fahrerlaubnis besessen
hätte.

Es ist auch vorgeschrieben, dass ein solcher Roller für die
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr versichert ist. Auch mit
einer Versicherungsbescheinigung konnte der Nachtschwärmer nicht
dienen, denn ein Versicherungsverhältnis bestand für das Fahrzeug
nicht.

Verboten ist es zudem eben solche Kraftfahrzeuge unter
Alkoholeinfluss im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Mit dem bei
ihm festgestellten Atemalkoholwert von 1,42 Promille riss der junge
Mann auch diese gesetzliche Hürde.

Gänzlich ins Straucheln geriet er, als sich herausstellte, dass zu
allem Ärger auch noch ein offener Haftbefehl gegen ihn vorlag. Da er
die zu zahlende Summe nicht aufbringen konnte, wurde er nach
Abschluss der polizeilichen Ermittlungen in die Justizvollzugsanstalt
nach Celle gebracht, wo er über all diese Vergehen in Ruhe nachdenken
kann.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de




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Datum: 18.04.2013 - 12:31 Uhr
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