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OH-Autobahn 1-Parkplatz Neustädter Bucht, FR Norden /

Brisante Ladung auf der Autobahn 1 nur unzureichend gesichert

ID: 850065

(ots) - Am gestrigen Mittwoch (17.04.) kontrollierten 15
Beamte der Verkehrsüberwachung Neumünster, des Polizeibezirksreviers
Eutin, des Hauptzollamtes Kiel und des Polizeiautobahnreviers
Scharbeutz über den Vormittag den Schwerlastverkehr.

Bei 18 kontrollierten Lkw fanden die Spezialisten neun
Beanstandungen. So wurden in sieben Fällen die Lenk- und Ruhezeiten
beanstandet. Zwei Gefahrguttransporte mussten im Bereich der
Ladungssicherung nacharbeiten. So mussten Gurte ausgetauscht werden
und die Ladung gegen Verrutschen besser oder anders gesichert werden.

Ein niederländischer Gefahrguttransport war nicht gekennzeichnet
und die Ladung war ebenfalls kaum gesichert. Hier wurde direkt vor
Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro erhoben. Nach 2 ½
Stunden Nachsicherung und Vorlegen der entsprechenden Genehmigung
durch die Spedition konnte dieser Lkw dann schließlich weiterfahren.

Im Rahmen dieser Kontrolle des Schwerlastverkehrs wurde von
Beamten des Zoll ein Kleintransporter aus Italien angehalten, der
hochbrisante Fracht transportierte: Das als Gefahrguttransport
gekennzeichnete Fahrzeug enthielt Munition für die Norwegische Armee,
die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fiel. Die Überprüfung nach
dem Kriegswaffenkontrollgesetz durch den Zoll ergab keine
Beanstandungen, allerdings hatten die Zollbeamten Zweifel daran, ob
die Ladungssicherung ausreichend war. Sie übergaben den Sachverhalt
an die Landespolizei Schleswig-Holstein.

Die Polizeibeamten stellten fest, dass die Fahrerdoppelbesatzung
im Alter von 56 und 58 Jahren zur Sicherung der knapp 100 Kg reinen
Sprengstoff nur einen Zurrgurte benutzt hatten, der bereits zur
Hälfte eingerissen war.

Darüber hinaus war der Gurt nicht wie vorgeschrieben an den im
Fahrzeug vorhanden und für die Ladungssicherung vorgesehenen




Verankerungspunkten angebracht worden, sondern an Seitenblechen der
Fahrzeugkarosserie eingehängt.

Diese mangelhafte Ladungssicherung stellt einen Verstoß gegen das
Gefahrgutrecht dar und ist mit einem Bußgeld in Höhe von 300 Euro
bedroht.

Nachdem die Fahrer eine ausreichende Ladungssicherung hergestellt
hatten durften sie ihre Fahrt fortsetzen. Die Kontrolle alleine
dieses Fahrzeugs hat insgesamt 2 Stunden in Anspruch genommen und
erstreckte sich auch auf das Recht der Sozialvorschriften, das
Fahrerlaubnisrecht und das Recht der Fahrzeugzulassung.

Das eingeleitete Bußgeldverfahren wird durch das Bundesamt für
Güterkraftverkehr betrieben und die Vollstreckung der Geldbuße in
Italien veranlasst.

Fotos: Polizei:freigegeben




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0170- 22 51 500
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de


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Datum: 18.04.2013 - 15:02 Uhr
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