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+++Jugendschutz und Volksfeste - was hat das miteinander zu tun?+++

ID: 859390

(ots) -
Gemeinsame Pressemeldung des Landkreis Verden und der
Polizeiinspektion Verden/Osterholz

+++Jugendschutz und Volksfeste - was hat das miteinander zu tun?+++

Landkreis Verden. Die Saison der Volks- und Zeltfeste beginnt wieder
und wird in dieser Woche unter anderem durch den traditionellen "Tanz
in den Mai" eingeläutet. Der Besuch dieser Feste ist für Alle
unweigerlich mit viel Spaß, aber häufig auch mit dem Konsum von
Alkohol verbunden. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Festbesucher
ihren Alkoholkonsum gut unter Kontrolle haben.
Allerdings ist insbesondere bei Jugendlichen der Trend zum exzessiven
Trinken - dem sogenannten "Komasaufen"- bundesweit ungebrochen. Jeder
fünfte Jugendliche betrinkt sich mindestens einmal im Monat mit
mindestens fünf oder mehr Gläsern Alkohol.
Wenn sich der Schwerpunkt vom Genuss auf den unkontrollierten Exzess
verschiebt, besteht die Gefahr, dass es neben dem
gesundheitsschädlichen massiven Alkoholkonsum auch zu Gewalt und
Vandalismus kommt.
Die Verantwortung hier entgegenzuwirken liegt bei den Jugendlichen
selbst und ihren Erziehungsberechtigten. Aber auch die Veranstalter
und Behörden sind in der Pflicht, den Jugendschutz einzuhalten bzw.
dessen Einhaltung zu überwachen.
Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sorgt in der Regel dafür,
dass Genuss, Spaß und Geselligkeit im Vordergrund stehen und die
Polizei sowie Rettungsdienste nicht zum Einsatz kommen müssen.
Aus diesem Grund haben sich der Landkreis, die Ordnungsämter und die
Polizei auch in diesem Jahr - wie bereits in den vergangenen Jahren -
gemeinsam auf die Festzeltsaison vorbereitet.
Heike Nodorp, die Jugendschutzbeauftragte des Landkreis Verden betont
an dieser Stelle "Wir möchten nicht als Spaßverderber gesehen werden!
Uns liegt das Wohlergehen der jungen Leute am Herzen!"
Nicht nur bei den ersten größeren Veranstaltungen, die als "Tanz in




den Mai" u.a. in Blender und in Fischerhude stattfinden, werden die
Jugendschutzbeauftragte mit den örtlichen Ordnungsämtern und der
Polizei gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen.
Auch die Veranstalter wurden im Vorfeld entsprechend sensibilisiert
und unterstützen die Einhaltung des Jugendschutzes in vielfältiger Art
und Weise. So werden bei einigen Festen je nach Alter
verschiedenfarbige Armbänder ausgegeben, die zeigen, wann es Zeit für
den Nachhauseweg ist. Mit Durchsagen um 24.00 Uhr wird auch akustisch
zum Aufbruch aufgerufen. Ergänzt durch Einlasskontrollen können sich
die Veranstalter so einen guten Überblick über die Einhaltung der
Altersgrenzen verschaffen.
Die Behörden weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass
Jugendlichen unter 16 Jahren sich ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person auf öffentlichen Tanzveranstaltungen
(Disco) generell nicht aufhalten dürfen. Die Gruppe "Ü16" darf sich
bis 24 Uhr auf solchen Veranstaltungen vergnügen.
Diese Altersbeschränkung wird durch die Begleitung einer
erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. Diese Person muss mindestens
18 Jahre alt und in der Lage sein, die minderjährige Person zu
beaufsichtigen (ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen). Der
schriftliche Erziehungsauftrag muss von den Eltern erteilt und
unterschrieben sein. Den Eltern sollte der oder die
Erziehungsbeauftragte nicht nur bekannt sein (§ 5 JuSchG), sie sollten
dieser Person die Beaufsichtigung auch zutrauen können. Das Formular
für diesen "Erziehungsauftrag" bekommt man auf der Internetseite des
Landkreises Verden unter dem Stichwort "Jugendschutz" als Download.
Bei den Jugendschutzkontrollen wird auch überprüft werden, ob
Jugendliche sich in der Begleitung Erziehungsberechtigter oder einer
von diesen schriftlich beauftragten erwachsenen Begleitperson
befinden.
Daneben werden Polizei und Fachdienst Jugend und Familie in der
näheren Umgebung der Festgelände ein besonderes Augenmerk auf von den
Jugendlichen selber mitgebrachte Alkoholika legen. Die Polizei wird
diese im Bedarfsfall sicherstellen. "Angetrunkene Jugendliche müssen
damit rechnen, dass ihre Erziehungsberechtigten von den
Jugendschutzteams aufgefordert werden, sie abzuholen!" erklärte Uwe
Ruppe, Einsatzleiter der Polizei. Gegen Erwachsene, die den
Jugendlichen nachweislich verbotenen Alkohol verschafft haben, werde
man dann entsprechende Verfahren einleiten.
Der Fachdienst Jugend und Familie arbeitet vom Jugendschutzteam
festgestellte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz in den Tagen
darauf mit den Jugendlichen und ihren Familien auf. Wir beraten und
unterstützen mit dem Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor
Gefahren besser zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu führen.
Verantwortliches Handeln gegenüber seinen Mitmenschen ist genauso
Thema. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden Angebote
gemacht, Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen
schützen zu können.
Solche punktuellen Kontrollen wird das Jugendschutzteam während der
gesamten Festzeltsaison immer wieder durchführen.
Weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz finden
Jugendliche, Eltern und andere Interessierte auch unter :
www.staygold.eu und www.polizei-beratung.de und auf der Internetseite
des Landkreises Verden (www.landkreis-verden.de).
STAY GOLD ist eine Initiative der Polizei gegen das "Komasaufen" von
Jugendlichen und setzt auf Genuss mit Verstand: Etwas trinken ist okay
- zu viel trinken ist absolut uncool.

Ein Bild zum Thema Jugendschutz "Was darf ich?" befindet sich in der
digitalen Pressemappe.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Pressestelle
Anika Wrede
Telefon: 04231/806-104 Mobil: 0152 /56 88 06 04


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Datum: 26.04.2013 - 11:16 Uhr
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