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Festnahmen nach Graffiti-Sachbeschädigungen an einer S-Bahnbrücke-

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den S-Bahngleisen -

ID: 860481

(ots) - Festnahmen nach Graffiti-Sachbeschädigungen an
einer S-Bahnbrücke- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr in den
S-Bahngleisen -

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühten
drei Heranwachsende (m.19,19,20) am 29.04.2013 gegen 01.30 Uhr
Teile einer S-Bahnbrücke in der Amsinckstraße (HH-Hammberbrook)
großflächig in Graffitiart. Ein Zeuge beobachtete die Beschuldigten
bei ihren Tathandlungen und informierte telefonisch die Polizei.

In unmittelbarer Tatortnähe wurden die Beschuldigten in den
S-Bahngleisen festgestellt und durch Bundespolizisten vorläufig
festgenommen. Alle Personen hatten Farbanhaftungen an der Kleidung.
Im Bereich der Brücke wurden Farbsprühdosen, ein Farbtopf, eine
Farbrolle, ein Rucksack sowie weitere Sprayerutensilien
sichergestellt. Im Rucksack wurde ein Beutelchen Marihuana
aufgefunden. Weiterhin wurde eine Spiegelreflexkamera als
Beweismittel sichergestellt.

Gegen die Beschuldigten aus Hamburg wurden Strafverfahren
eingeleitet. Ein Beschuldigter aus Hamburg-Heimfeld war polizeilich
noch nicht bekannt und wurde erkennungsdienstlich behandelt. Nach
Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen konnten die jungen Männer
das Bundesolizeirevier am Hauptbahnhof wieder verlassen.

An dem Einsatz waren auch Beamte der Hamburger Polizei beteiligt.
Insgesamt waren sieben Funkstreifenwagen der Bundes -und
Landespolizei im Einsatz.

In diesem Zusammenhang weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

Der Aufenthalt in den S-Bahngleisen ist verboten und
lebensgefährlich; die Stromschienen an den Gleisen führen 1200 Volt
Gleichstrom. Eine Berührung der Stromschienen kann tödlich enden.
Auch "Graffiti- Täter" bringen sich durch ihr strafbares Handeln in
Lebensgefahr.

Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten.




Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende unterschätzen dabei
häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung
wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf
die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen,
die nicht selten mehrere tausend Euro betragen. Wer rechtswidrig eine
fremde Sache beschädigt oder zerstört, kann gem. StGB mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 29.04.2013 - 14:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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