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++ Frühtanz in Appel - Samtgemeinde und Polizei weisen auf Gefahren hin ++

ID: 864223

(ots) - Frühtanz in Appel - Samtgemeinde und Polizei
weisen auf Gefahren hin

SG Fintel/Appel. Die Ordnungshüter der Samtgemeinde Fintel und der
Polizeiinspektion Rotenburg werfen in diesem Jahr einen besonders
kritischen Blick auf das traditionsreiche Pfingst-Event in der
kleinen Ortschaft Appel. Ereignisse der vergangenen Jahre
veranlassten die beteiligten Behörden dazu, ein gemeinsames Konzept
für mehr Sicherheit bei dieser, über die Kreisgrenzen hinweg
bekannten, Veranstaltung zu erarbeiten.

In der Nacht zum Pfingstsonntag werden wieder zahlreiche junge
Menschen in einer Sternfahrt zum Party-Highlight nach Appel pilgern,
um bis über den frühen Morgen hinaus zu feiern. Oftmals erfolgt die
Anreise auf Pfingstwagen - landwirtschaftliche Anhänger, die von
Traktoren gezogen werden. Zur Problematik dieser Personenbeförderung
kommt oftmals übermäßiger Alkoholkonsum hinzu.

"Die rechtliche Situation ist eindeutig!", stellt Polizeioberrat
Jörg Wesemann, Chef der Schutzpolizisten im Landkreis Rotenburg,
klar. " Personen dürfen auf der Ladefläche eines landwirtschaftlichen
Anhängers nicht befördert werden. Da es sich um An- und Abfahrt zur
Veranstaltung handelt, ist auch keine Sondergenehmigung im Sinne
einer Brauchtumsveranstaltung durch den Landkreis möglich. Für Fahrer
und Mitfahrer kann solch eine Fahrt ernsthafte Konsequenzen haben.
Kommt es zu einem Unfall, wären Schäden durch eine Versicherung wohl
nicht gedeckt. Wir sind keine Spielverderber, sondern wollen
Unglücksfälle verhindern. Meine Kollegen aus den Streifendiensten
werden in dieser Nacht unterwegs sein und alle notwendigen Maßnahmen
treffen."

Mit einem Sicherheitspaket erhoffen sich die Behörden in diesem
Jahr einen geordneten Ablauf am Veranstaltungsgelände:

Die Anfahrtswege aus Richtung Helvesiek und Stemmen sollen




Einsatzkräften im Notfall als Rettungswege dienen. Wer dort parkt,
muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Brennbare
Materialien dürfen nicht auf die Trecker-Parkplätze gebracht werden.
Der Veranstalter wird Zugangskontrollen durchführen und Gespanne
notfalls abweisen. Für die einzelnen Gespanne gilt, dass die
Zugmaschine und der Pfingstwagen während der gesamten Veranstaltung
auf dem Parkplatz miteinander verbunden bleiben müssen. Ein
fahrtüchtiger Fahrer muss sich die ganze Zeit am Gespann aufhalten.
Der Veranstalter plant für den Einlass One-Way-Tickets. Besucher, die
die Veranstaltung verlassen, könnten dann nicht zurück auf das
Gelände. Damit würde unnötiger Fußgängerverkehr auf den Rettungswegen
verhindert werden.

Die Anreise zur Veranstaltung ist jedoch nicht das einzige
Problemfeld, das den Behörden Sorgen bereitet. Erfahrungsgemäß wird
der Frühtanz in Appel auch von Minderjährigen besucht. Die
Samtgemeinde Fintel und der Landkreis Rotenburg, zuständig für die
Überwachung des Jugendschutzes, weisen ausdrücklich auf die
rechtlichen Bestimmungen hin. "Eltern stehen hier in einer besonderen
Verantwortung für ihre Kinder. Minderjährige dürfen nur mit
schriftlicher Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten an der
Veranstaltung teilnehmen." Der Veranstalter wir das überprüfen.
Sollten Minderjährige stark alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen
Eltern sie abholen. "Natürlich ist die Abgabe von hochprozentigem
Alkohol und Zigaretten an Minderjährige nicht erlaubt", so Volker
Behr, Leiter des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Fintel. Die
Ordnungshüter werden bei dieser Veranstaltung verstärkt auf die
Einhaltung dieser Bestimmung achten.

Allen Feierfreudigen, die es zu Pfingsten nach Appel zieht, sei
die Homepage (www.pfingsten-in-appel.de) und der Facebook-Auftritt
(www.facebook.com/PfingstenInAppel) des Veranstalters empfohlen, auf
der alle wichtigen Informationen zum Frühtanz veröffentlicht werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 02.05.2013 - 11:26 Uhr
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