Streit unter Eintrachtfans eskalierte im Hauptbahnhof
(ots) - Eigentlich hätte am Samstagabend die
Welt für Fans der Frankfurter Eintracht völlig in Ordnung sein
müssen. Die Eintracht hatte ihr Heimspiel gegen Düsseldorf gewonnen,
was erfahrungsgemäß die "Fanseele" friedlich stimmt. Nicht so bei
zwei 48-jährigen Fans, die gegen 21.00 Uhr den Sieg in einer
Gaststätte im Hauptbahnhof Frankfurt am Main mit ein paar Bier
begießen wollten.
Plötzlich und unerwartet bekamen sich die beiden Frankfurter Fans
gehörig in die Haare, was letztlich damit endete, dass der 48-jährige
Frankfurter seinem "Fanbruder" aus Bad Vilbel einen Bierseidel auf
dem Kopf zertrümmerte.
Hierdurch erlitt der Bad Vilbeler eine stark blutende Platzwunde
am Kopf, die später in einem Frankfurter Krankenhaus versorgt werden
musste.
Warum es zwischen den Beiden zum Streit kam, konnten auch die
Beamten der Bundespolizei nicht mehr klären.
Gegen den 48-jährigen Frankfurter, bei dem eine
Atemalkoholkonzentration von 1,55 Promille festgestellt werden
konnte, hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Hiernach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Pressesprecher
Ralf Stroeher
Telefon: 069/ 3400 6903; Mobil: 0172/8118752
E-Mail: Ralf.Stroeher(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.05.2013 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 865717
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Frankfurt am Main
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Streit unter Eintrachtfans eskalierte im Hauptbahnhof"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).