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Verkehrsunfall mit käuflichem Unfallzeugen

ID: 871838

(ots) - In die Kategorie "hatten wir noch nicht" gehört
die Geschichte um einen Verkehrsunfall auf der Römerstraße am frühen
Mittwochabend.

Beim Einparken hat ein unbekannter Autofahrer ein parkendes Auto
gerammt. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, war der Verursacher
einfach weggefahren. Ein Augenzeuge dieses Unfalls will nun Geld vom
Unfallopfer haben für seine Aussage und den Hinweis, wer den Unfall
verursacht hat.

Dieser Zeuge hatte das Unfallopfer sogar selber informiert, dass
jemand dessen Auto beschädigt habe. Als der 28-Jährige Autobesitzer
nachschaute, stellte er tatsächlich Beschädigungen am Kotflügel fest.

Nur, als er vom Zeugen nähere Angaben, etwa zum Autokennzeichen
des Flüchtigen haben wollte, kam nichts. Nur gegen eine Zahlung von
100 Euro sei er bereit, mehr zu sagen, so der Zeuge.

Als der 28-Jährige das Tauschgeschäft -Geld gegen Aussage
-verdutzt ablehnte, ging der Zeuge weg. Die alarmierten Polizisten
fanden ihn aber nicht weit vom Unfallort entfernt und sprachen ihn
an. Auch den Ordnungshütern gegenüber gab er an, nur gegen eine
Barleistung vo 100 Euro Angaben zum Unfall zu machen. Als man ihm
sagte, dass sein Verhalten vor allem moralisch verwerflich sei, die
Kehrtwende, er habe gar nichts gesehen und gehört. Er habe mit der
ganzen Sache nichts zu tun. Die Beamten stellten darauf hin seine
Personalien fest.

Mit ihren Ermittlungen, wer den Unfall verursacht hat, kamen die
Ordnungshüter erst mal nicht weiter. Jedenfalls leiteten sie ein
Verfahren gegen den noch unbekannten Unfallflüchtigen ein.

Der offensichtlich käufliche Zeuge wird hingegen zumindest bei der
Staatsanwaltschaft eine fundierte, kostenfreie Aussage machen müssen.
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

--Paul Kemen--




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Datum: 16.05.2013 - 11:43 Uhr
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