Kind nach Verpuffung schwer verletzt
(ots) - Bei einer Verpuffung auf dem Balkon eines
Mehrfamilienhauses in der Aachener Holsteinstraße wurde am
Samstagnachmittag ein 13-jähriger Junge schwer verletzt. Zusammen mit
einem 9-jährigen Bruder hatte er auf dem Balkon der elterlichen
Wohnung Grillkohle mit flüssigem Grillanzünder übergossen und
anschließend angezündet. Durch die erfolgte Verpuffung erlitt der
Junge schwere Brandverletzungen an den Beinen, die im Aachener
Klinikum behandelt werden mussten. Aufmerksame Nachbarn hatten die
Schreie er Kinder gehört und sowohl Erste Hilfe geleistet als auch
den Brand gelöscht. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen hat die
Kriminalpolizei übernommen.
Bereits gegen 11.10 h waren die Einsatzkräfte zu einem Brand in
die Aachener Kasinostraße gerufen worden. Dort war, vermutlich
infolge eines technischen Defektes, eine Waschmaschine in einer
Wohnung im 3. Obergeschoss in Brand geraten. Die Wohnungsinhaber
selbst hatten den Brand rechtzeitig bemerkt und die Rettungskräfte
alarmiert. Insgesamt drei Personen wurden mit Verdacht auf
Rauchgasvergiftung ins Aachener Klinikum eingeliefert. Auch hier hat
die Kriminalpolizei die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
FLD / Leitstelle i.A. Robens, PHK
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen
Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21200
Fax: 0241 / 9577 - 21005
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Donnerstag, 16.05.13 auf Freitag, 17.05.13" alt=" Diebstahl von Dachrinnen
Dötlingen-Busch, Wildeshauser Straße
Donnerstag, 16.05.13 auf Freitag, 17.05.13">
Datum: 18.05.2013 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 872739
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Aachen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kind nach Verpuffung schwer verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).