Männer schlugen trotz Anwesenheit der Kinder zu.
(ots) - Am Pfingstmontag kam es im Stadtgebiet zu
zwei Fällen von häuslicher Gewalt. In der Mittagszeit erhielt die
Polizei zunächst einen Einsatz zur Möntingstraße im Ortsteil Schalke.
Nach Angaben der 19-jährigen Frau bat sie ihren ehemaligen
Lebensgefährten gegen 12:50 Uhr ihre Wohnung zu verlassen. Daraufhin
rastete der 18-Jährige plötzlich aus. Obwohl sie das 7 Monate alte
Kind auf dem Arm trug, würgte er die junge Frau, kratzte sie am Hals
und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Anschließend flüchtete er aus
der Wohnung in unbekannte Richtung. In seiner Abwesenheit fertigten
die Beamten eine schriftliche Verfügung über ein Rückkehrverbot.
In den Abendstunden alarmierte dann eine 43-jährige Frau die
Polizei. In dem gemeinsamen Haus an der Straße "Große Hauwe" in
Heßler kam es zwischen ihr und ihrem 44-jährigen Ehemann zunächst zu
verbalen Streitigkeiten. Der alkoholisierte Mann (Wert ergab 1,28
Promille) packte sie im Beisein des gemeinsamen Sohnes am Kragen und
schlug ihr mit voller Wucht ins Gesicht. Da er sich in keinster Weise
kooperativ zeigte und einen uneinsichtigen Eindruck machte, brachten
ihn die Beamten zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Gewahrsam.
Nach einer Gefährderansprache wurde er am heutigen Morgen wieder
entlassen. Er erhielt eine Wohnungsverweisung und ein 10-tägiges
Rückkehrverbot.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Stefanie dahremöller
Telefon: 0209/365-2013
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.05.2013 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 873612
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Männer schlugen trotz Anwesenheit der Kinder zu."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).