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Lorenz Caffier: Warum auf Sicherheit der Bürger verzichten?

ID: 876361

(ots) - Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts
der Länder und Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier
betonte nach der Frühjahrs-IMK in Hannover die Notwendigkeit der
Videoüberwachung im öffentlichen Raum. "Für die Unionsseite" so
Lorenz Caffier, "stehen folgende Fakten unverrückbar fest:
Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat sich bewährt. Damit können
wir Gefahren für die innere Sicherheit wirksam abwehren, potentielle
Straftäter abschrecken und Straftaten beweiserheblich verfolgen.
Gerade im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) ist der Ausbau der
Videoüberwachung und -aufzeichnung konsequent voran zu treiben, denn
der ÖPV ist ein mögliches Ziel für terroristische Anschläge." Und
weiter: "Warum sollten wir angesichts dieser Fakten dann im Sinne der
Sicherheit unserer Bürger darauf verzichten?"

Fast schon traditionell stand auch das Thema Sicherheit in
Fußballstadien auf der Agenda. Dazu hatte am 14. Mai ein Treffen des
IMK-Vorsitzenden Boris Pistorius, dem Sprecher der SPD-geführten
Ministerien, Ralf Jäger und Lorenz Caffier einerseits und den Spitzen
aus DFB und DFL, Wolfgang Niersbach und Dr. Reinhard Rauball,
stattgefunden. Im Ergebnis einigte man sich auf ein belastbares
Konzept zur Finanzierung der Gewaltprävention in Zusammenhang mit
Fußball. DFB und DFL werden das jährliche Budget um 7,2 Millionen
Euro für die Gewaltprävention erhöhen. "Besonders dankbar bin ich
Herr Dr. Rauball für die zusätzliche Bereitstellung eines Fonds im
unteren siebenstelligen Bereich zur ad-hoc-Bewältigung besonderer
Präventionsmaßnahmen," erklärte der B-Sprecher. Und weiter: "Für
Politik und Fußballverbände ist und bleibt klar: Wir wollen
friedlichen Fußball. Gewalttäter in Stadien sind keine Fans. Wir
lassen nicht zu, dass Polizisten weiter zur Zielscheibe der Chaoten




gemacht werden."

Wie schon in Warnemünde berieten die Minister auch über den
aktuellen Stand im angestrebte Verbotsverfahren gegen die NPD. Die
IMK hatte sich auf der letzten Herbstkonferenz auf der Grundlage
einer umfangreichen Materialsammlung für ein solches Verfahren
ausgesprochen. Zur Begleitung wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe
eingerichtet. Sie bereitet zusammen mit den beiden Prozessvertretern
die Antragsschrift vor. "Bis zur endgültigen Antragstellung liegt
noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Ich bin aber optimistisch, dass
der Antrag spätestens im Herbst beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht wird und Aussicht auf Erfolg hat. Bisher sind wir mit
allen Fragen in diesem Bereich mit der Devise "Gründlichkeit vor
Schnelligkeit" gut gefahren. Diesem Grundsatz sollten wir treu
bleiben. Wir können es uns nicht leisten, dieses so wichtige Thema
aus politischem Kalkül zu zerreiben." so Lorenz Caffier.

Erwartungsgemäß intensiv beschäftigten sich die Innenminister und
-senatoren mit der Neuordnung des Verfasäsungschutzes in Bund und
Ländern. Lorenz Caffier: "Mein ausdrücklicher Dank geht an die
zuständigen Arbeitskreise. Sie haben sehr gute Zwischenergebnisse
geliefert." Diese sind: Der Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen
Polizei und Verfassungsschutz wurde aktualisiert.Es liegen
Empfehlungen zur Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes vor und
ganz besonders wichtig: Die Arbeitskreise haben Vorschläge zu
gemeinsamen Standards für den Einsatz von Vertrauenspersonen
entwickelt. Der Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern dazu: "Diese
Ansätze müssen nun mit Leben erfüllt werden. Das heißt auch, die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Antiterrordatei muss in diesen Prozess einbezogen werden." Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil Ende April
festgestellt, dass die Antiterrordatei in ihren Grundstrukturen mit
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist.
Zugleich hat das Gericht aus diesem Grundrecht das so genannte
Informationelle Trennungsprinzip hergeleitet. "Das bedeutet: während
in der Öffentlichkeit über die bessere Zusammenarbeit von Polizei und
Verfassungsschutz debattiert wird, mahnt das Gericht die Einhaltung
des strukturellen Trennungsgebotes an. Das bedeutet aber nicht, dass
Polizei und Verfassungsschutz nicht zusammenarbeiten dürfen. Im
Gegenteil: gute Zusammenarbeit auf eindeutiger Rechtsgrundlage ist
das A und O bei der Bekämpfung des Terrorismus - egal ob von rechts,
von links oder aus religiösen Gründen. Das ist unser Auftrag für die
Zukunft," sagte der Unionspolitiker Lorenz Caffier abschließend.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Jens Minzlaff
Telefon: 0385/588-2017
Mobil : 0151/17493029
E-Mail: Jens.Minzlaff(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 24.05.2013 - 11:20 Uhr
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