Gewerbsmäßiger Ladendiebstahl durch Kinder
ID: 880598
(ots) - Am Mittag des 31.05.2013 fielen einem
Ladendetektiv in einem Kaufhaus in Duisburg-Aldenrade ein 4-jähriges
und zwei 13-jährige Mädchen auf, die Waren in ihrer Kleidung
verschwínden ließen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass
das Kleinkind und eine der 13-Jährigen über am Körper getragene
Diebstahlseinrichtungen ("Klauschürzen")verfügten. Zudem hatten sie
Waren dabei, die zuvor in 4 anderen Warenhäusern entwendet worden
waren. Nach Anzeigenaufnahme wurden die Kinder durch die Polizei den
Eltern übergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2013 - 07:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 880598
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DU
Stadt:
Duisburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gewerbsmäßiger Ladendiebstahl durch Kinder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Duisburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).