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Stellungnahme der Polizeidirektion Göttingen zur Kritik an Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität

ID: 881156

(ots) - (hv) Anlässlich der von verschiedenen Seiten
geäußerten Kritik zu den veröffentlichten Zahlen und Aussagen zur
Politisch motivierten Kriminalität nimmt die Polizeidirektion
Göttingen wie folgt Stellung:

Alle Fälle Politisch motivierter Kriminalität werden seit 2001 von
allen Polizeien des Bundes und der Länder auf der Grundlage
einheitlicher Verfahrensregeln und Maßstäbe bewertet und gezählt. Die
Einordnung einer Straftat als politisch motiviert erfolgt
grundsätzlich durch den polizeilichen Sachbearbeiter unter Beachtung
dieser Regeln und wird einer Qualitätskontrolle durch das
Fachkommissariat der jeweils zuständigen Polizeiinspektion, das
Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt unterzogen. Diese
Verfahrensregeln und Bewertungsmaßstäbe gelten ohne jegliche
Abweichung selbstverständlich auch für die Polizeidirektion
Göttingen.

In der Pressemitteilung vom 07.05.2013 wurde dargestellt, dass
2012 im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln/Pyrmont
ein auffälliger Anstieg von Straftaten mit politisch linksmotiviertem
Hintergrund registriert wurde. Dabei stand die weit überwiegende
Anzahl der erfassten Delikte mit dem damaligen Transport von
MOX-Brennstäben in das Kernkraftwerk Grohnde im Zusammenhang. Dass
derart politisch und emotional aufgeladene Anlässe häufig nicht nur
mit einem zulässigen Bürgerprotest, sondern leider auch mit einem
erhöhten Straftatenaufkommen einhergehen ist ein in vielen
Lageberichten zur Politisch motivierten Kriminalität beschriebenes
Phänomen, z.B. im Zusammenhang mit den bisher durchgeführten
Castor-Transporten. Dennoch wäre jede Gleichsetzung des
Bürgerprotestes mit dem anlassbezogenen Straftatenaufkommen völlig
unzulässig und wurde vom Polizeipräsidenten auch nicht vorgenommen.

Polizeipräsident Robert Kruse geht davon aus, dass die Kritik an




den Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität im Wesentlichen
auf Missverständnissen über die Erfassungssystematik und die
Pflichten der Polizei in diesem Zusammenhang beruht. "Ich werde daher
auf Kritiker wie dem AStA, die Anti-Atom-Initiative und die Grüne
Jugend zugehen und entsprechende Gesprächsangebote unterbreiten",
erklärte Kruse

Auch die Bewertung der Straftaten im Zusammenhang mit der
Veranstaltung des RCDS im Januar 2012 in der Universität Göttingen
erfolgte durch die Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Göttingen in
der dargestellten Weise. In Folge dieses Einsatzes wurden 17
Strafverfahren eingeleitet. In der Pressemitteilung vom 07.05.2013
war in diesem Zusammenhang von fünf Verurteilungen die Rede. Hierzu
hat die Polizeidirektion Göttingen richtig zu stellen, dass es
bislang lediglich zu zwei Verurteilungen gekommen ist, in einem
dritten Fall findet demnächst nach Widerspruch des Angeschuldigten
gegen einen Strafbefehl die Hauptverhandlung statt. Grund dieser
Differenz ist ein Übertragungsfehler auf der Sachbearbeiterebene. Die
Polizeidirektion Göttingen bedauert diesen Fehler.




Rückfragen bitte an:
Hilke Vollmer
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeidirektion Göttingen
Telefon: 0551/491-1031
Mobil: 0152/338 30 114
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de


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Datum: 03.06.2013 - 13:55 Uhr
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