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Sperrungen und Einschränkungen des Durchgangsverkehrs für die Elb-Region aufgrund weiterhin angespannter Hochwasserlage

ID: 883479

(ots) - ++Sperrungen und Einschränkungen des
Durchgangsverkehrs für die Elb-Region aufgrund weiterhin angespannter
Hochwasserlage ++ Katastrophenstäbe und Polizei bitten von unnötigen
Besuchen in den Gebieten abzusehen ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Dömitz

Aufgrund der weiterhin angespannten Hochwasserlage an der Elbe im
Bereich der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg werden große
Teile der betroffenen Gebiete in der Elbregion mit sofortiger Wirkung
(ab dem 07.06.13, 18:00 Uhr) für den Durchgangsverkehr gesperrt
werden. Auch in Hinblick auch auf mögliche sog. Hochwassertouristen
haben die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen in
Absprache mit der Polizei für den Durchgangsverkehr Sperrmaßnahmen
(Durchfahrtverbot gem. VZ 250) in folgenden Bereichen veranlasst:

B 493, Woltersdorf Fahrtrichtung Gartow, hinter Abzweigung L259 B
216, Dannenberg Fahrtrichtung Dömitz, ab Abzweigung B191 B 216,
Dannenberg Fahrtrichtung Hitzacker, ab Abzweigung L231 B 216,
Metzingen Fahrtrichtung Hitzacker, ab Abzweigung L255 L 232,
Dahlenburg Fahrtrichtung Neu Darchau, Höhe Abzweigung Ortsumgehung L
222, Dahlenburg Fahrtrichtung Bleckede, Höhe Abfahrt Ortsumgehung L
222, Bleckede Fahrtrichtung Dahlenburg vor Abzweigung K22 L 219,
Bleckede Fahrtrichtung Hohnstorf vor Abzweigung K27 L 219, Hohnstorf
Fahrtrichtung Bleckede, ab Einmündung B209 B 209, Artlenburg
Einmündung L217

Die Elbbrücke bei Dömitz ist dann nur noch für die Einwohner der
betroffenen Katastrophengebiete, sowie für Rettungs- und
Einsatzkräfte freigegeben.

Weiterhin weisen die zuständigen Stellen ausdrücklich darauf hin,
dass im Nahbereich der Elbe gesperrte Straßen nur zur
Deichverteidigung und von Anwohnern befahren werden dürfen.

Darüber hinaus tritt ab 18:00 Uhr im überörtlichen Bereich




parallel ein Durchfahrtverbot für Lkw (über 3,5t) in Kraft. Die
Verbote der Durchfahrt gelten hier bereits in folgenden Bereichen der
Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen:

Bad Bodenteich, L 270/Einmündung L 265 in Fahrtrichtung Suhlendorf
B 4, Abzweigung L 270 Richtung Bad Bodenteich für beide Rampen B 4,
AS B 71 Richtung Salzwedel für beide Rampen B 4, AS B 191 Richtung
Dannenberg/Lüchow für beide Rampen B 191 Richtung Dannenberg/Lüchow
am Ortsausgang Uelzen B 4, Einmündung L 252 Richtung Bad Bevensen für
beide Rampen B 4/B 209, AS B 216 in Richtung Dannenberg für beide
Rampen B 4/B 209 AS Adendorf, Fahrtrichtung Artlenburg für beide
Rampen Bockelmannstraße vor AS B 4/B 209 in Fahrtrichtung Artlenburg

Die Möglichkeit der Elbquerung bei Hohnstorf bleibt derzeit noch
bestehen.

Darüber hinaus werden Kraftfahrer gebeten auf der BAB 7 und der
Bundesstraße 4 mit Zielen östlich der Elbe, den Katastrophenbereich
zu meiden und über Hamburg oder Hannover auszuweichen.

Angesichts der Hochwasserlage bitten die Katastrophenstäbe und die
Polizei dringend darum, von Besuchen des Katastrophenbereiches
abzusehen.

Allgemeine Informationen über die

Pressestelle der Polizeidirektion Lüneburg Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065 E-Mail:
pressestelle(at)pd-lg.polizei.niedersachsen.de




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/

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Datum: 07.06.2013 - 17:01 Uhr
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