Gutachten liegt vor - Rhein-Erft-Kreis
(ots) - Kosten des Polizeieinsatzes im "Hambacher
Forst" nicht erstattungsfähig.
In der Zeit vom 13. November 2012 bis zum 16. November 2012 fand
ein umfangreicher Polizeieinsatz der Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis im "Hambacher Forst" statt. Die erfassten
Gesamtkosten des Polizeieinsatzes belaufen sich auf derzeit ungefähr
228.000,00 Euro.
Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis hat eine
Rechtsanwaltskanzlei um gutachterliche Prüfung gebeten, inwieweit
Kosten geltend gemacht werden können. Im Gutachten wurden
Anspruchsgrundlagen aus den Bereichen des Zivil-, des Straf- und
Polizeirechts beleuchtet.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für
eine Kostenerstattung durch einzelne Personen oder Firmen nicht
gegeben sind.
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
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Datum: 12.06.2013 - 12:54 Uhr
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Polizeimeldungen
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