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Behördenübergreifende Geschwindigkeitskontrollen - Rhein-Erft Kreis / Rhein-Kreis Neuss

ID: 889397

(ots) - Sowohl bei der Polizei im Rhein-Erft
Kreis, als auch bei den Ordnungshütern im Rhein-Kreis Neuss gingen in
der Vergangenheit immer wieder Hinweise von Bürger ein, die über
wesentlich zu schnelles Fahren auf der Bundesstraße 59 n berichteten.
Nach Absprachen zwischen den Verkehrsdiensten der beiden Behörden
wurden gemeinsame Kontrollen in diesem Bereich vereinbart.

Die Beamten des Rhein-Kreises haben am Dienstag (11.06.), zwischen
16.00 und 20.50 Uhr auf der Bundesstraße in Rommerskirchen die
Geschwindigkeit überwacht.

Ergebnis Rhein-Kreis Neuss: 131 Geschwindigkeitsüberschreitungen,
die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden. In diesen Fällen wurde
die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h um bis zu 20 Km/h
überschritten.

23 Anzeigen (davon waren 3 Lkw und 5 Kräder betroffen). In diesen
Fällen wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Km/h
überschritten.

Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug an diesem Tag 48
Km/h. Ein Autofahrer wurde im 70er Bereich mit 118 Stundenkilometern
gemessen. Ihn erwartet eine Geldbuße von 160 Euro, 3 Punkten in
Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Etwa 8 Kilometer weiter hatten die Beamten des Rhein-Erft Kreises
auf der gleichen Straße ihre Geschwindigkeitsüberwachung
eingerichtet. Gemessen wurde ebenfalls am Dienstag (10.06.), in der
Zeit zwischen 16.00 und 19.30 Uhr, in Höhe Pulheim.

Ergebnis Rhein-ErftKreis: 40 Geschwindigkeitsüberschreitungen, die
mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden. In diesen Fällen wurde die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h um bis zu 20 Km/h
überschritten.

10 Anzeigen kommen auf Autofahrer zu, die mit mehr als 120 Km/h
unterwegs waren.

Am schnellsten unterwegs war ein Autofahrer, der mit 183 Km/h
gemessen wurde. Bei dieser Überschreitung kommt auf den Fahrer ein




Bußgeld in Höhe von 600 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein
Fahrverbot von 3 Monaten zu.

Die gemeinsamen Geschwindigkeitsüberwachungen werden fortgesetzt.
(hwa/bm)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 


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Datum: 13.06.2013 - 10:55 Uhr
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