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Land und Kommunale Spitzenverbände einigen sich bei der Abrechnung der Einheitslasten

ID: 891003

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von
Finanzministerium NRW, Ministerium für Inneres und Kommunales NRW,
Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen haben sich Land und
kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der hoch komplexen und
bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt: Durch die
vereinbarte Neuregelung werden die Kommunen bei der Abrechnung der
Jahre 2007 bis 2011 in NRW im Jahr 2013 um rund 275 Millionen Euro
entlastet. Die Entlastung in den Folgejahren wird sich
voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr
bewegen. Dies hängt insbesondere von der künftigen Entwicklung der
Steuereinnahmen ab. Das teilten Kommunalminister Ralf Jäger,
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sowie die Präsidenten der
kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude (Städtetag
NRW), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW) und Bürgermeister
Roland Schäfer (Städte- und Gemeindebund NRW) heute in Düsseldorf
mit.

Die Einigung enthält folgende Punkte:

- Die vertikale und horizontale Umsatzsteuersteuerverteilung wird
als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nunmehr
rückwirkend ab dem Jahr 2007 in die Einheitslastenabrechnung
einbezogen. Auf diese Weise partizipieren die Kommunen auch an
der Entlastung, die das Land durch die Übertragung von 7
Umsatzsteuerpunkten vom Bund erhalten hat. Damit setzt das Land
eine Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs NRW um.
- Zusätzlich werden bei der Berechnung der Lasten aus dem
Länderfinanzausgleich im engeren Sinne die nicht
einheitsbedingten Effekte zugunsten der Kommunen nunmehr i. H.
v. 550 Millionen Euro (statt bislang 440 Millionen Euro)
berücksichtigt und die Kommunen damit weiter entlastet.




- Das Land steht auch weiter zu seiner Zusage, dass es für die
Jahre 2007 und 2008 keine Rückforderung gewährter Zahlungen
geben wird.
- Ebenso wie das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz des
Bundes ist das NRW-Einheitslastenabrechnungsgesetz zeitlich
befristet. Die letztmalige Abrechnung der Einheitslasten ist
deshalb für das Jahr 2019 vorgesehen. Sollte es in der
Zwischenzeit zu Veränderungen des Umsatzsteuersatzes kommen,
sichert die Landesregierung den Kommunen eine faire Lösung zu.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister
Norbert Bude, Landrat Thomas Hendele und Bürgermeister Roland Schäfer
erklären: "Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist die jetzt
gefundene Lösung ein fairer Kompromiss. Dieser muss nun zügig
umgesetzt werden, damit die Überzahlungen der Kommunen bald
abgerechnet und zurückerstattet werden können."

Finanzminister Dr. Walter-Borjans: "Das Land ist bei dieser
Verständigung bis an die Grenze des finanzwirtschaftlich Vertretbaren
gegangen. Es war aber an der Zeit, dieses uns von der alten
Landesregierung überlassene Problem endlich vernünftig zu lösen."

"Unser Ziel, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen
Land und Kommunen zu verteilen, haben wir mit der Neuregelung der
Einheitslasten erreicht", erklärte Innenminister Ralf Jäger. "Wir
sind Partner der Kommunen auf Augenhöhe. Die nun auf den Weg
gebrachte Regelung ermöglicht eine gerechte Abrechnung der
Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige Planungssicherheit".




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 17.06.2013 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:

Düsseldorf



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