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Sechs lebensgefährliche Verstöße an Bahnübergängen - Jogger mit Kopfhörer missachtet gestern geschlossen Bahnübergang

ID: 893730

(ots) - Gestern Abend gegen 17.30 Uhr wurde die
Bundespolizei zu einem Einsatz am Bahnübergang in Sörup (Kreis
Schleswig-Flensburg) gerufen. Die Streife stellt vor Ort fest, dass
die Schranken geschlossen waren und das Lichtzeichen rot anzeigte.
Eigentlich hätten die Schranken nach Zugdurchfahrt hoch gehen müssen.
Ein Techniker der Bahn wurde informiert.

Während die Bundespolizisten am Bahnübergang standen, lief ein
Jogger über den geschlossenen Bahnübergang und ignorierte das
Rotlicht. Auf den Ruf der Beamten reagierte der Läufer nicht, da er
Kopfhörer trug. Auch Kinder mit ihren entsetzten Eltern standen
hinter der Schranke und bekamen dieses Fehlverhalten mit.

Erst nach Durchfahrt des Zuges von Flensburg nach Kiel öffneten
sich die Bahnschranken und die Beamten konnten den Jogger anhalten.

Er wurde eindringlich auf die Lebensgefahr hingewiesen, die beim
Überschreiten eines geschlossenen Bahnübergangs bestehen. Gegen den
26-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihn erwarten
jetzt eine Geldbuße von 350,- Euro sowie vier Punkte in Flensburg.

Die Bundespolizeiinspektion Flensburg hat in den letzten 14 Tagen
insgesamt sechs Verstöße an geschlossenen Bahnübergängen feststellen
müssen. In allen Fällen wurden das Rotlicht am Bahnübergang
missachtet und Halbschranken umgangen oder umfahren. Die
Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG weisen erneut auf die
besonderen Gefahren am Bahnübergang hin. Rotlicht und geschlossenen
Schranken weisen auf eine Zugdurchfahrt hin. Das Missachten ist
lebensgefährlich. Schon das Andreaskreuz bedeutet: Halt
Schienenfahrzeuge haben Vorrang. Güterzüge stehen nicht im Fahrplan!

Verstöße können mit bis zu 700,- Euro Bußgeld, vier Punkte im
Verkehrszentralregister und drei Monaten Fahrverbot geahndet werden.
Kommt es zur Schnellbremsung eines Zuges aufgrund von Fehlverhalten




von Verkehrsteilnehmer oder Fünfgängern am Bahnübergang so haben wir
einen Straftatbestand (§ 315 StGB Gefährliche Eingriff in den
Bahnverkehr) erfüllt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 19.06.2013 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:

Sörup



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Polizeimeldungen



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