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Bundespolizei warnt vor unbefugten Gleisüberschreitungen am Berzdorfer See

ID: 893757

(ots) - Angesichts der Witterung und der eröffneten
Badesaison am Berzdorfer See werden insbesondere Badegäste und
Besucher darum gebeten, die fast unmittelbar am See gelegenen Gleise
der Eisenbahnstrecke nicht außerhalb der zugelassenen Stellen zu
überqueren. Abgesehen von den bestehenden Gefahren, denen man sich
durch herannahende Züge aussetzt, kann die Bundespolizei
Verwarngelder bei unbefugten Gleisüberschreitungen gegen die
Betroffenen erheben. Sollte es im Zusammenhang mit unbefugten
Überschreitungen zu Schnellbremsungen kommen, könnte u. U. strafbares
Verhalten vorliegen.

Ferner werden Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass es sich
bei gesperrten Flächen und Wegen im Bereich der Abfahrt B99/Zufahrt
zum See teilweise um Bahnanlagen handelt, die nicht als Parkraum
zugelassen sind. Die betreffenden Flächen dienen im Falle eines
Bahnbetriebsunfalles Einsatzkräften als Rettungsweg und sind auch vor
deren Absperrung bzw. Beschilderung freizuhalten. Das unbefugte
Abstellen von Kfz kann und wird durch die Bundespolizei geahndet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 19.06.2013 - 13:43 Uhr
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