Chaotische Parksituation am Heidbergsee
(ots) - Braunschweig, Jägersruh (Heidbergsee)
19.06.2013, 16.58 Uhr
Fünf abgeschleppte Fahrzeuge und mehrere Verwarnungen sind das
Ergebnis eines Einsatzes der Polizei und des Zentralen
Ordnungsdienstes der Stadt Braunschweig am Mittwochnachmittag am
Heidbergsee.
Der Fahrer eines Lkw hatte die Polizei gerufen, weil er mit seinem
Fahrzeug die Straße "Jägersruh" aufgrund von Falschparkern nicht mehr
passieren konnte.
Badegäste des angrenzenden Heidbergsees hatten trotz Parkverbots
ihre Autos rechts- und linksseitig am Fahrbahnrand und auf dem Gehweg
abgestellt. Die verbleibende Gasse war so schmal, dass in einem
Notfall Rettungsfahrzeuge Schwierigkeiten beim Durchfahren bekommen
hätten. Auch Fußgänger und radfahrende Kinder wurden behindert. Sie
mussten auf die Straße ausweichen.
Nach Lautsprecherdurchsagen der Polizei am See nutzten einige
Badegäste die Chance, ihr Auto noch rechtzeitig vor dem Abschleppen
zu entfernen. Viele der Betroffenen reagierten äußerst aggressiv und
zeigten keinerlei Verständnis für die Maßnahmen der Einsatzkräfte.
Während der Badesaison werden der Zentrale Ordnungsdienst und die
Polizei die Überwachung der Parksituation rund um den Heidbergsee
fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-3034 und -3033
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle(at)pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.06.2013 - 13:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 894302
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BS
Stadt:
Braunschweig
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Chaotische Parksituation am Heidbergsee"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Braunschweig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).