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Nr.: 0353--K.-o.-Tropfen - Die Gefahr lauert im Glas--

ID: 896353

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 2013

Gerade in der Ferienzeit feiern vor allem junge Menschen besonders
ausgelassen. Dies nimmt die Polizei zum Anlass, auf die Gefahren von
K.-o.-Tropfen hinzuweisen. In Diskotheken, Kneipen aber auch auf
privaten Partys können arglosen Opfern so genannte K.-o.-Tropfen
heimlich ins Getränk gemischt werden, um sie willenlos und gefügig zu
machen.

Bei einer Verabreichung von K.-o.-Tropfen wird dem Opfer bereits nach
kurzer Zeit übel und schwindelig. Es verliert die Kontrolle und hat
häufig einen "Filmriss" über mehrere Stunden. Sexueller Missbrauch,
Vergewaltigungen und Raubstraftaten können die Folge sein. Bei
Überdosierung kann es bis zur Bewusstlosigkeit, zum Koma oder zu
tödlicher Atemlähmung kommen. Im Ernstfall zählen insbesondere
sofortige ärztliche Hilfe für das Opfer und Maßnahmen zum Nachweis
einer Vergiftung. Scham und Angst sollten Opfer nicht davon abhalten,
umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Nur so können Polizei
und Staatsanwaltschaft die Straftaten verfolgen und Täter ermitteln,
denen bei einer Verurteilung hohe Haftstrafen drohen. Gläser und
Flaschen sollten als mögliche Beweismittel gesichert werden. Die
Nachweisbarkeit im Blut wird auf acht Stunden, im Urin auf ca. 12
Stunden geschätzt.

Von so genannten K.-o.-Tropfen, die häufig geruchs- und
geschmacksneutral sind, spricht man im Zusammenhang mit Drogen, die
einer Person gegen ihren Willen und in der Regel ohne dass es bemerkt
wird, verabreicht werden. Häufig handelt es sich dabei um Narkose -und
Beruhigungsmittel oder andere chemische Substanzen. Die Gefährlichkeit
dieser Mittel wurde im jüngsten "K.-o.-Tropfen-Prozess" eindringlich
von einem bestellten Gutachter dargestellt. Die sog. K.-o.-Tropfen
sind nicht bzw. äußerst schwierig dosierbar und in ihren Folgen




unberechenbar.

Um sich vor der heimlichen Verabreichung von K.-o.-Tropfen zu
schützen, rät die Polizei:
- Gesundes Misstrauen. Keinesfalls offene Getränke von Unbekannten
annehmen.
- Freundinnen und Freunde sollten aufeinander achten und ihre Getränke
nicht aus den Augen lassen.
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen
- Und: Wenn man mit Freunden/-innen ausgeht, dann am besten auch
wieder gemeinsam nach Hause.

Allgemeine Präventionstipps erhalten Sie auch unter
www.polizei-beratung.de.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114/-115
Fax: 0421/362-3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
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Datum: 25.06.2013 - 13:35 Uhr
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