OH-Strandbereiche Brodau und Rettin /
Schwerste Verletzung durch zurückgelassene Grillkohle
(ots) - Am Sonntag (07.07.) kam es an zwei
Strandabschnitten bei drei Menschen zu erheblichen Verbrennungen im
Fuß- und Handbereich. Die Ursache war jeweils zurückgelassene
Grillkohle, welche nur leicht mit Sand abgedeckt war.
Gegen 10.45 Uhr wurden Rettungskräfte und Polizei zum
Strandabschnitt in Höhe des Ruheforstes Brodau gerufen. Ein knapp
3-jähriges Mädchen aus Hamburg hatte Verbrennungen 2. und 3. Grades
an der Hand und beiden Füßen erlitten. Der Notarzt wurde mit dem
Rettungshubschrauber "Christoph 12" eingeflogen; man brachte das
Mädchen in die Eutiner Sana-Klinik.
Gegen 14.50 mussten Rettungskräfte und Polizei zum Badestrand in
Höhe des Campingplatzes Rettin fahren. Ein 34-jähriger aus Bebensee
und sein 1 ½-jähriger Sohn hatten ebenfalls Verbrennungen erlitten
(Vater: 2/3. Grad: beide Füße - Sohn 2/3. Grad: Unterschenkel, Fuß).
Beide wurden zunächst in die Sana-Klinik Eutin gebracht und später
ins UKSH in Lübeck verlegt.
In beiden Fällen war vergrabene Glut ursächlich. Die Polizei
ermittelt bei diesen fahrlässigen Körperverletzungen gegen Unbekannt.
An den Gemeindestränden ist oftmals das Feuermachen und/oder
Grillen nach den jeweiligen Ortssatzungen verboten und stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. An freien Stränden ist es grundsätzlich nicht
verboten, könnte aber nach den Landesnaturschutzgesetz und den
abfallrechtlichen Bestimmungen problematisch werden.
Zumindest sollte die Glut besonders sorgsam gelöscht werden.
Löschwasser am Meeresstrand dürfte ausreichend vorhanden sein.
Anschließend wäre die ordnungsgemäße Entsorgung der abgelöschten
Kohle möglich und verhindert diese schweren Verletzungen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
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Datum: 08.07.2013 - 11:15 Uhr
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