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Geschwindigkeitsmessung Bundsstraße 83 - Höhe "Lichtensruh":

Mit 208 km/h gemessen

- 47jährigem Kradfahrer drohen drei Monate Fahrverbot, 600,-- EUR Bußgeld und vier Strafpunkte -

ID: 906675

(ots) - In diesem Fall nicht etwa ein sehr junger
Kradfahrer, der seine 1100er Kawasaki zu diesen Fahrleistungen
getrieben hat, sondern vielmehr ein durchaus sehr gestandener und
erfahrener 47jähriger Kradfahrer, der bei einer
Geschwindigkeitsmessung am gestrigen Abend auf der Bundesstraße 83 in
der Gemarkung Bodenwerder, den Messbeamten "in die Lasermessung"
fuhr. Das Ergebnis der gestrigen, abendlichen Messung liest sich
relativ nüchtern im Messprotokoll der Beamten: Gemessene 208 km/h und
damit nach Abzug von Toleranzwerten sage und schreibe 101 km/h
vorwerfbar zu schnell. In den Abendstunden des gestrigen Tages hatten
die Messbeamten der Polizeistation Bodenwerder die
Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich "Lichtensruh" durchgeführt.
Dem 47jährigen aus dem Landkreis Hildesheim, dessen
leistungsgesteigerte Maschine mit ca. 150 PS immerhin eine
Höchstgeschwindigkeit von angegebenen 270 km/h erreichen kann,
erwartet nach dem Bußgeldkatalog nunmehr ein empfindliches Bußgeld in
Höhe von 600,-- EUR und ein dreimonatiges Fahrverbot sowie vier
Punkte in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in
Flensburg. Zu schnell und unter Alkoholeinwirkung stehend unterwegs
war darüber hinaus auch der Fahrer eines Klein-LKW, der mit 118 km/h
an der selben Stelle gemessen wurde und sich anschließend einer
Blutprobenentnahme unterziehen musste, da ein Alkotest immerhin 1,12
Promille ergeben hatte. Der 57jährige aus dem Raum Bodenwerder musste
seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben und sein Fahrzeug
stehen lassen. Eine zielgerichtete Kontrolle von ca. 150 Zweirädern
am vergangenen Sonntag in Lauenförde auf der Würgasser Straße führte
dazu, dass neben einigen Geschwindigkeitsverstößen an sechs der
kontrollierten und überprüften Kräder festgestellt wurde, dass durch
Veränderungen an der Auspuffanlage die Betriebserlaubnis jeweils




erloschen war und dieses eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige
nach sich ziehen wird.




Rückfragen bitte an:

Polizeikommissariat Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 11.07.2013 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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