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++ Hinweise zum "Parkplatzrempler" beim Behördenzentrum bietet Polizei neuen Ansatz: gesucht wird die Fahrerin eines VW Sharans ++ "Verkehrsunfallflucht geht uns alle an ++

ID: 907257

(ots) - Pressemitteilung vom 12.07.2013

++ Hinweise zum "Parkplatzrempler" beim Behördenzentrum bietet
Polizei neuen Ansatz: gesucht wird die Fahrerin eines VW Sharans ++
wieder zwei Fälle - erneuter Zeugenaufruf ++ "Verkehrsunfallflucht
geht uns alle an und ist kein Kavaliersdelikt"

Hansestadt Lüneburg

Aufgrund der Pressemitteilung der Polizei vom 09.07.13 haben sich
zwei Zeuginnen bei der Polizei gemeldet. Diese konnten neue Hinweise
zu dem am 06.07.13 passierten "Parkplatzrempler" beim Behördenzentrum
geben. Dabei touchierte eine unbekannte Autofahrerin in der Zeit
zwischen 09.15 und 14.55 Uhr den auf dem Parkplatz abgestellten Audi
Q3 einer 51jährigen Lüneburgerin. Die Zeuginnen gaben an, eine junge
Frau, mit schlanker Figur und dunkelblonden schulterlangen Haaren,
beim Einparken beobachtet zu haben. Dabei fuhr sie mit ihrem Pkw, VW
Sharan, den Audi Q3 an und verursachte einen Sachschaden in Höhe von
einigen tausend Euro. Die Frauen, die auch ein kurzes Gespräch mit
der Verursacherin führten, gingen davon aus, dass diese sich bei der
Polizei melden werde. Der VW Sharan soll ein Lüneburger Kennzeichen
gehabt haben. Die Polizei hofft sich jetzt weitere Hinweise bzw.
appelliert an die Verursacherin sich bei der Polizei zu melden.

++ Bild vom beschädigtem Audi Q3 unter www.polizeipresse.de ++

Aktuell sucht die Polizei ebenfalls Zeugen zu zwei weiteren
Unfallfluchten. Ein in der Straße Auf der Höhe geparkten Pkw Daimler
beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer im Verlauf des
10.07.13. Vermutlich beim Einfahren in den fließenden Verkehr
touchierte der Verursacher den geparkten Pkw und beschädigte ihm
dabei an der hinteren linken Tür. Der Sachschaden beträgt rund 300
Euro. Aufgrund der Unfallspuren geht die Polizei davon aus, dass es
sich bei dem gesuchten Fahrzeug um einen Lieferwagen bzw. Lkw handeln




muss. Der unbekannte Fahrzeugführer flüchtete.

Schon etwas länger her liegt eine Unfallflucht, die der
Geschädigte jetzt am 11.07.13 bei der Polizei angezeigte. In der Zeit
zwischen dem 01. und 04.07.13 wurde der auf einem Stellplatz in der
Schützenstraße abgestellte Pkw Toyota Corolla des 66jährigen
angefahren. Der bislang unbekannte Verursacher streifte vermutlich
beim Rangieren mit seinem Fahrzeug die hintere linke Pkw-Seite beim
Toyota und verursachte dabei einen Schaden in Höhe von 1.500 Euro.

Hinweise werden von der Polizei Lüneburg Tel. 04131/29-2215
entgegen genommen.

Verkehrsunfallflucht betrifft alle!

Verkehrsunfallflucht betrifft alle Verkehrsteilnehmer und ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die eine Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe und als Nebenstrafe den Verlust des Führerscheins
nach sich ziehen kann.

Ein erheblicher Anteil der begangenen Unfallfluchten passieren
beim Rangieren, Ein- und Ausparken auf Parkplätzen und in engen
Straßen (Wohngebieten) durch Streifen/Berühren bei der Vorbeifahrt.
Diese Unfälle ereignen sich oft aus geringer Geschwindigkeit. Die
Schäden werden oft irrtümlich als gering angesehen. Jedoch selbst
kleine Kratzer können bei Lackierungsbedarf Kosten von mehreren
hundert Euro verursachen. Oft sind weder Zeugen noch ausreichenden
Spuren, die zur Ermittlung des Verursacherfahrzeugs führen könnten,
bekannt, so dass der Geschädigte auf den Kosten "sitzen" bleibt.

Und dabei könnte jeder, der ein Kfz führt, durch eine Unfallflucht
zu einem Geschädigten werden und dann froh sein, wenn sich Zeugen
melden, die Angaben zum Verursacher machen können.

Deshalb appelliert die Polizei an potentielle Unfallzeugen und
Geschädigte:

- Geben Sie sich bei Beobachtung einer Verkehrsunfallflucht dem
Geschädigten oder der Polizei zu erkennen!
- Notieren Sie sich Kennzeichen und die Fahrzeugfarbe Ihrer
Parknachbarn!
- Helfen Sie der Polizei bei der Aufklärung!

Auch die Verursachung eines Schadens durch Vorbereitungshandlungen
zum Führen eines Kfz, wie das Ein- und Aussteigen, das Be- und
Entladen kann zur Begehung einer Verkehrsunfallflucht führen. Deshalb
sollten Sie sich vorbeugend die Kennzeichen, sowie Fabrikat und Farbe
der Kfz, die neben bzw. vor oder hinter ihrem Kfz geparkt sind,
merken oder aufschreiben. Hierbei gilt die Regel, je dichter die
anderen Kfz geparkt sind, desto eher sollten Sie sich hierfür
entscheiden.

Zudem sollte man wissen: Jeder, der Beteiligter an einem
Verkehrsunfall ist, kann sich unabhängig von der Fahrzeugart und der
Schuldfrage der Verkehrsunfallflucht schuldig machen. Zum Beteiligten
wird auch, wer durch sein Verhalten den Verkehrsunfall verursacht,
selbst aber keinen Schaden hat. Beispiel: Ein Radfahrer überquert bei
Rotlicht die Straße. Ein abbiegender Pkw Fahrer muss deshalb trotz
Grünlicht stark bremsen. Der dahinter fahrende Pkw-Führer fährt
deshalb hinten auf. Der Radfahrer ist somit Unfallbeteiligter und
könnte, sofern dieser sich von der Unfallstelle entfernt, sich der
Verkehrsunfallflucht schuldig machen.

Grundsatz sollte deshalb sein: Bei Unklarheit über eine eventuelle
Unfallbeteiligung sollte in jedem Falle angehalten werden, um die
Situation zu klären.

Was kann ich tun, um nicht wegen Verkehrsunfallflucht verfolgt zu
werden?

- Anhalten und sich den anderen Beteiligten als Unfallbeteiligten
erkennen zu geben.
- Sich über die entstandenen Schäden zu vergewissern.
- Alle erforderlichen Daten (Kfz-Kennzeichen, Name, Geburtsdatum,
Anschrift und Versicherungsdaten) die zur Schadenregulierung
notwendig sind austauschen.

Sollte dies nicht möglich sein, weil der Geschädigte nicht vor Ort
ist (z.B. geparkte Fahrzeuge), so ist eine angemessene Zeit an der
Unfallstelle zu verbleiben. Es gilt die Regel: Je höher der Schaden,
desto länger ist an der Unfallstelle zu verbleiben. Nach angemessener
Wartefrist, ist die Feststellung der erforderlichen Daten
unverzüglich nachzuholen. Hierzu reicht es nicht aus einen Zettel am
beschädigten Pkw zu hinterlassen. Vielmehr ist unverzüglich eine nahe
gelegene Polizeidienststelle über die Unfallbeteiligung zu
informieren und die erforderlichen Daten anzugeben.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nicole Winterbur
Telefon: 04131 29-2515 mobil: 0160-97271023
E-Mail: nicole.winterbur(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/


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Datum: 12.07.2013 - 13:02 Uhr
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