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Lorenz Caffier: Forderungen der Grünen zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft sind Polemik

ID: 907416

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier weist die aktuellen
Forderungen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne, die vom
Landesparlament beschlossene Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft
auf Eis zulegen als vollkommen unbegründet zurück.

"Die Grünen und allen voran ihr innenpolitischer Sprecher beweisen
erneut, dass sie noch immer nicht verstanden haben, dass mit der
Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils für die
Sicherheitsbehörden eben keine neuen Befugnisse eingeführt werden",
sagt Innenminister Caffier. "Die Behauptung die Polizei und der
Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern würden seit dem 1. Juli
dieses Jahres ohne Anlass und unkontrolliert E-Mails mitlesen
entbehrt jeglicher Grundlage und sind reine Polemik. Auch werden mit
dieser Neuregelung keine Passwörter für E-Mailkonten oder soziale
Netzwerke abgefragt, wie Herr Saalfeld behauptet."

Caffier weiter: "Dass die Grünen nun versuchen das amerikanische
Überwachungsprogramm PRISM und das britische System TEMPORA mit
gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik zu vergleichen kann nur
als untauglicher Versuch gewertet werden, die Gesellschaft zu
verunsichern und zeigt, dass es den Grünen in der Debatte nur darum
geht den politischen Gegner zu diskreditieren."

Bei der Erhebung von Bestandsdaten geht es nicht um den Inhalt von
Gesprächen. Inhalte von Gesprächen werden über die sogenannte
Telefonüberwachung (TKÜ) erfasst. Dies ist bereits seit Jahren
umfassend in den §§ 100a ff StPO und § 34a SOG M-V geregelt ist.
Diese Maßnahmen stehen unter Richtervorbehalt. In M-V ist die
inhaltliche TKÜ nur möglich zur Abwehr einer im einzelnen Fall
bevorstehenden Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person, Bestand
oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes.

Zu den Bestandsdaten, um die es in der Neuregelung geht, gehören




die Daten aus dem Vertragsverhältnis eines Diensteanbieters mit
seinem Kunden wie z.B. Name, Anschrift, Rufnummer, Geburtsdatum. Bei
der Auskunft zu diesen Daten sieht das BVerfG keine so hohe
Schutzwürdigkeit wie bei der TKÜ, bei der es um Gesprächsinhalte
geht.

Erhält die Polizei beispielsweise Kenntnis von einer
Telefonnummer, kann sie den Inhaber des Telefonanschlusses ermitteln
sowie die dazugehörigen Daten (z.B. Anschrift u.a.). Diese
Möglichkeit gibt es bereits seit geraumer Zeit. Das BVerfG hat
lediglich gefordert, dass in den Landes- und Bundesgesetzen diese
Abfragemöglichkeit ausdrücklich vorgesehen wird.

Für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist es daneben auch
erforderlich, die Absender von Nachrichten im Internet zu erfahren
(IP-Adressen). Als Beispiele seien hier relevante Sachverhalte im
Bereich von Kinderpornografie, Rechtsextremismus, Suizidankündigung
genannt. Wenn die Polizei Speichermedien wie PC, Laptops, Smartphones
etc. beschlagnahmt hat, muss sie die Möglichkeit haben, die darauf
befindlichen Daten auszulesen. Dafür braucht sie die
Zugangssicherungscodes dieser Speichermedien (PIN, PUK). Diese
Information bekommt die Polizei von den Diensteanbietern. Die
Auswertung der Speichermedien ist nicht durch die letzte Novelle SOG
M-V neu geregelt worden, die Rechtsnorm hierfür gab es schon vorher
im SOG M-V und in der StPO.

Insgesamt wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes
und der jeweiligen Bundes- und Landesgesetze keine zusätzlichen
Möglichkeiten der inhaltlichen Auswertung geschaffen, sondern
lediglich rechtliche Voraussetzungen für die Abfrage bei
Diensteanbietern zur Erlangung von Bestandsdaten, IP-Adressen sowie
Zugangssicherungscodes nunmehr ausdrücklich formuliert. Weil das
BVerfG z.B. bei der IP-Adresse den Informationsgehalt der Daten für
begrenzt hält, sah es geringere Anforderungen an die
Eingriffsermächtigung für ausreichend an und hat die Gesetzgeber
nicht ausdrücklich verpflichtet, einen Richtervorbehalt vorzusehen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 12.07.2013 - 16:29 Uhr
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