Tötungsdelikt in Hessisch Lichtenau - 3. Folgemeldung
(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Kassel und der Polizeidirektion Werra-Meißner
Das Amtsgericht Kassel hat den am 10.07.2013 gegen einen
41-jährigen russischen Staatsangehörigen aus Hessisch Lichtenau
erlassenen Haftbefehl am 15.07.2013 wieder aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte zuvor einen entsprechenden
Antrag gestellt, da nach den weiteren polizeilichen Ermittlungen der
dringende Tatverdacht, der sich aufgrund der ersten Erkenntnisse
gegen den 41 Jährigen ergeben hatte, weggefallen ist.
Einzelheiten hierzu können derzeit zur Vermeidung einer Gefährdung
der weiteren Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.
Pressestelle PD Werra-Meißner, KHK Künstler, 05651/925-129
Pressestelle Staatsanwaltschaft Kassel, StA Dr. Wied, 0561/912-2762
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37268 Eschwege
Pressestelle
Telefon: 05651/925-129
E-Mail: poea.werra.meissner(at)polizei-nordhessen.de
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Datum: 16.07.2013 - 14:28 Uhr
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