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Pressemitteilung

ID: 912478

(ots) - Freitag, 19.07./21.59 Uhr
(Trunkenheitsfahrt/Fahren ohne Fahrerlaubnis) Zur angegebenen Zeit
befuhr eine 56jähriger Rollerfahrer die Augustenstraße in Leer und
wurde durch die Polizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten
fest, dass der Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis besaß und erheblich
unter dem Einfluß von alkoholischen Getränken stand (AAK 1,61
Promille). Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, eine Blutprobe
entnommen und eine entsprechende Strafanzeige gegen ihn gefertigt.

Freitag, 19.07./22.10 Uhr (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Ein
46jähriger Rollerfahrer befuhr die 1. Südwieke in Rhauderfehn und
wurde dort von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus,
dass er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für den Roller hatte.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und Strafanzeige erstattet.

Samstag, 20.07./03.25 Uhr (Trunkenheitsfahrt) Ein 21jähriger
Pkw-Führer befuhr den Parkplatz einer Diskothek am Windelskampweg in
Leer. Dort wurde er durch die Polizei kontrolliert und aus dem
Verkehr gezogen, weil er erheblich unter Alkoholeinfluß stand (AAK
1,71). Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und sein
Führerschein sichergestellt.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Dienstschichtleiter
Telefon: 0491-97690 215
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de




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Datum: 20.07.2013 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt Leer sowie LK Leer



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