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Hinweis der Polizeiinspektion Leer/Emden

ID: 913272

(ots) - Überalterte Reifen können ein hohes
Unfallrisiko sein

Die Autobahnpolizei in Leer wurde am ersten Juli Wochenende zu
einem nicht unüblichen Einsatz gerufen. Ein Verkehrsteilnehmer
meldete der Leitstelle, dass auf der BAB 28 ein großer Reifen auf der
Fahrbahn liegt und den fließenden Verkehr gefährdet. Die eingesetzten
Beamten waren schnell am Einsatzort und konnten die Gefahrenstelle
beseitigen.

Ganz in der Nähe wurde durch die Beamten ein Pannenfahrzeug auf
dem Standstreifen festgestellt.

Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei um den PKW handelte,
der zuvor einen "Reifenplatzer" hatte. Die Lauffläche des Reifens
hatte sich komplett abgelöst und dabei den Kotflügel und den Radlauf
nicht unerheblich beschädigt. (siehe Bild 1)

Bei einer Überprüfung der Reifen konnten die Beamten dann
feststellen, dass die montierten Reifen bereits 15 !!! Jahre alt
waren.

Da es erfahrungsgemäß immer wieder zu solchen Vorfällen kommt,
wobei nicht selten ein Reifenplatzer auch Aulöser eines
folgenschwerer Verkehrsunfalls sein kann, soll hier seitens der
Autobahnpolizei ein kurzer Abriss zur Thematik dargestellt werden:

Im Regelfall beschäftigt sich ein Autofahrer zwei Mal im Jahr mit
seinen Reifen; Im Frühjahr und im Herbst, wenn witterungsbedingt die
Sommer- bzw. Winterreifen aufgezogen werden. Spätestens dann sollte
man auch das Alter der Reifen im Blick haben. Denn je älter der
Reifen ist, desto weniger leistungsfähig ist der Reifen. Die
technischen Eigenschaften (Rollwiderstand, Bremsverhalten, Grip, pp)
verändern sich negativ im Laufe der Jahre. Reifen altern zudem
aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse, wie etwa der
Einfluss von UV-Strahlen, Hitze oder Kälte. Auch der Kontakt mit
Wasser, Fett oder Öl und das Lagern unter zu hohem Druck kann den




Reifen schädigten. Vorschäden wie der häufige Bordsteinrempler oder
das Überfahren von Hindernissen vergisst ein Reifen nicht, so dass
dies noch einige Zeit später zum Ausfall des Reifens führen kann. Für
Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger und andere Fahrzeuge, die nicht
regelmäßig bewegt werden, gelten erschwerte Einflüsse auf die
Alterung des Reifens. Reifen, die unter Druck bzw. unter dauernden
Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern besonders schnell.
Nach längerer Standzeit und auch vor Beginn der Urlaubsreise sollten
die Reifen (auch der Reservereifen!) auf Funtionstauglichkeit geprüft
werden. Gerade jetzt zur Ferienzeit droht überalterten Reifen meist
das Aus auf der Urlaubsfahrt. Hierbei wirken sich besonders die
langen Fahrten, große Hitze, viel Ladung und zu geringer Reifendruck
ungünstig auf die Reifen aus.

Obwohl es sich bei den Reifen um ein sicherheitsrelevantes Bauteil
am Fahrzeug handelt, gibt es keine allgemein gültige
Rechtsvorschrift, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum definiert.
Lediglich für Gespanne, die gem. § 18 StVO eine 100km/h-Zulassung
besitzen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Reifen auf den
Anhängern nicht älter als sechs Jahre sein dürfen.

Ob die Reifen ihr kritisches Alter bereits erreicht haben, erkennt
man an der sog. DOT-Nummer an der Reifenflanke des Reifens. DOT heißt
übersetzt "Department of Transportation", das US-amerikanische
Verkehrsministerium. Diese auf allen Reifen einheitliche Nummer gibt
das Herstellungsdatum des Reifens an. Sie besteht aus drei bis vier
Ziffern, je nach Herstellungsdatum, und steht meist in einem
eingekreisten Oval. Die Nummer 3209 zum Beispiel bedeutet ein
Produktionsdatum in der 32. Kalenderwoche im Jahr 2009. Reifen mit
dreistelliger Nummer und einem kleinen Dreieck stammen aus den 90er
Jahren und sollten sofort gewechselt werden. Beispiel: 028< ,
Produktion in der 2. Kalenderwoche 1998. (siehe Bild 2)

Fazit:

Auch wenn die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter noch nicht
unterschritten wurde und die Reifen oberflächlich noch in Ordnung
sind, muss nach Alter und nicht nach Optik entschieden werden.
Investieren Sie daher im Zweifel lieber in neue Reifen, um das
Unfallrisiko damit deutlich zu vermindern.

i. A. Oberthür, POK'in, ESD BAB




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Dirk Oidtmann
Telefon: 0491-97690 111
E-Mail: dirk.oidtmann(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Datum: 22.07.2013 - 14:24 Uhr
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