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Feuerwehr-Flugdienst fliegt wieder

ID: 914457

(ots) - Am morgigen Mittwoch, den 24.07.2013, fliegt auf
Anforderung der Polizeidirektion Lüneburg der Feuerwehr-Flugdienst
des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen erstmals im Jahr 2013.
Wie sich der Einsatz für den Feuerwehrflugdienst in den darauf
folgenden Tagen gestaltet, hängt von der weiteren Wetterlage ab.
Sollten die prognostizierten Gewitter am Donnerstag mit ausreichend
Niederschlag die betroffenen Gebiete erreichen, könnte es vorerst
beim eintägigen Einsatz bleiben. Sollte es allerdings keinen
(ausreichenden) Niederschlag geben, wird täglich neu über die Lage
entschieden und der Feuerwehrflugdienst ggf. weiter eingesetzt.

Hintergrund ist die andauernde Wärme und die bereits länger
ausbleibenden größeren Niederschlagsmengen. Die sich weiter
abzeichnende Trockenheit und große Wärme lässt die Brandgefahr in
Heide-, Moor- und Waldgebieten erheblich ansteigen. Es wird das
Flugzeug des Feuerwehr-Flugdienstes vom Standort Lüneburg eingesetzt.
Der Feuerwehr-Flugdienst fliegt üblicherweise in der Zeit von 12-19
Uhr. Dabei legt er in der Regel drei Runden zurück, die weite
Bereiche der Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle,
Heidekreis und Harburg abdecken. Neben dem Piloten sind ein Förster
der Niedersächsischen Landesforsten und ein Beobachter der Feuerwehr
mit an Bord.

Die Polizeidirektion Lüneburg appelliert aufgrund der hohen
Waldbrandgefahr an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an einige
grundlegende Regeln der Brandverhütung zu halten: In der Zeit vom 1.
März bis 31. Oktober ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heiden
offene Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Die Gefahr, die von
achtlos aus dem Auto geworfenen Zigarettenkippen oder Glasflaschen
ausgeht, wird besonders häufig unterschätzt - oft beginnen Waldbrände
vom Straßenrand aus. Es ist auch darauf zu achten, dass Autos mit




Katalysatoren nicht über trockenem Gras oder Heide geparkt werden
dürfen. Vielfach sind Brände auch durch spielende Kinder entstanden.
Erwachsene sollten den Nachwuchs deshalb rechtzeitig über das
besondere Risiko aufklären. Beim Parken am Waldrand müssen generell
die Wege und Zufahrten freigehalten werden, um im Notfall den
Löschfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Jeder
Waldbesucher ist verpflichtet, Waldbrände zu verhüten und zu
bekämpfen. Scheint der eigene Löschversuch erfolglos oder von
vornherein aussichtslos, so muss umgehend die Polizei, Feuerwehr oder
die nächste Forstdienststelle informiert werden. Waldbrände
vernichten nicht nur den Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und
Tierarten, sondern auch unseren Erholungsraum. Außerdem sind die
finanziellen Schäden oft beträchtlich und bewegen sich alljährlich
bundesweit in Millionenhöhe.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wiebke Hennig
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: wiebke.hennig(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/


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Datum: 23.07.2013 - 16:17 Uhr
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