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Ohne Fahrerlaubnis am Steuer

Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt Haftbefehle

ID: 914576

(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte
gestern am späten Abend einen Haftbefehl gegen einen 38-jährigen
Bulgaren vollstrecken.

Der Mann kam aus Burgas und stellte sich der grenzpolizeilichen
Kontrolle. Als die Bundespolizisten seine bulgarischen
Identitätskarte überprüften, stellten sie schnell fest, dass der
38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. per
Vollstreckungshaftbefehl seit Mitte Juni 2013 gesucht wurde. Grund:
fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Bulgare war zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10,00
Euro verurteilt worden. Der 38-Jährige konnte die 300,0 Euro und
zusätzlich 60,00 Euro Kosten sofort bezahlen. Somit musste er die
Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen nicht in Haft verbüßen.

Bereits einen Tag zuvor konnten Bundespolizisten einen Haftbefehl
gegen einen 33-Jährigen Türken vollstrecken.

Der Mann reiste mit einem Flugzeug von Istanbul nach Hamburg.
Bundespolizisten kontrollierten den 33-Jährigen bei der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle und stellten fest, dass gegen
den Mann ein Haftbefehl vorlag.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte den Mann Anfang Juli zur
Festnahme ausgeschrieben. Der Türke war im August 2012 zu einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 15,00 Euro verurteilt worden. Grund
war in diesem Fall: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Da der Mann die Geldstrafe von 1500,00 Euro und zusätzlich 77,50
Euro Kosten direkt vor Ort zahlen konnte, musste er die
Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen nicht antreten. Die
Bundespolizisten am Flughafen entließen den 33-Jährigen nach Zahlung
der Gesamtsumme von 1577,50 Euro am späten Abend von der
Dienststelle.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz




Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 24.07.2013 - 09:45 Uhr
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