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Nr.: 0404,--Polizei verhilft Studenten zur Wiederbeschaffung seines gestohlenen Rennrades--

ID: 914942

(ots) -


-

Ort: Bremen-Neustadt, Am Neuen Markt
Zeit: 23. Juli 2013, 07.30 Uhr

Bereits wenige Stunden, nachdem ein Student den Diebstahl seines
Rennrades festgestellt hatte, konnten Beamte der Ermittlungsgruppe
Fahrrad ihm sein gestohlenes Rad wieder aushändigen. Der Student
selbst hatte die Beamten auf die Spur gebracht.

Am Morgen stellte der 30-jährige Neustädter den Diebstahl seines
einzigen und nicht versicherten fahrbaren Untersatzes fest. Nach der
Anzeigenerstattung am Polizeirevier Innenstadt stieß er mittags auf
eine Anzeige bei Ebay. Hier wurde eindeutig sein Rennrad der Marke
Peugeot für 220,- EUR angeboten. Er vereinbarte mit dem Verkäufer eine
Probefahrt und verständigte die EG Fahrrad der Polizei Bremen.
Als Anbieter traten ein 18 und 20 Jahre altes Pärchen aus Oslebshausen
auf. Sie hatten das Rad zuvor von einem 32 Jahre alten Dieb
übernommen. Der wohnungslose Täter ist polizeilich bereits einschlägig
bekannt. Das Verkäuferpaar erwartet jetzt ein Verfahren wegen
Hehlerei. Die Ermittlungen zu allen Beteiligten dauern an.
Das Rad wurde dem dankbaren Studenten durch die Polizei wieder
ausgehändigt. Er freute sich, wieder mobil zu sein und radelte
glücklich gen Neustadt.

Immer häufiger wenden sich Geschädigte eines Fahrraddiebstahls, die
ihr gestohlenes Rad kurz nach der Tat im Internet zum Verkauf
angeboten sehen, an die Polizei. Auch andere aufmerksame Bürger, denen
diese Angebote ein Dorn im Auge sind, teilen der Polizei diese
Auffälligkeiten mit.
Fahrradbesitzer, die ihre Fahrräder über Kleinanzeigen, auf
Flohmärkten oder auf der Straße, in der Gaststätte etc. gekauft haben
und Zweifel haben, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt,
können sich unter Tel. 362-16118 und -16125 oder per Mail
eg24fahrrad(at)polizei.bremen.de an die Ermittlungsgruppe Fahrrad wenden.





Die Polizei warnt:
Vorsicht beim Schnäppchenkauf! Billig kann teuer werden, denn man kann
kein Eigentum an gestohlenen Gegenständen erwerben. Fahrrad und
Kaufpreis sind dann weg. Zudem bekommt man noch eine Anzeige wegen
Hehlerei.
Vorbeugend sollte man sich immer einen eindeutigen Eigentumsnachweis
(Kaufquittung, ggf. Kaufvertrag, Fahrradunterlagen etc.) und Ausweis
des Verkäufers zeigen lassen.
Ein seriöser Verkäufer hat nichts dagegen, wenn man sich vorab die
Fahrraddaten notiert und die Angaben an einem Polizeirevier überprüfen
lässt.
Wenn ein Fahrrad offensichtlich viel zu günstig angeboten wird: FINGER
WEG!


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Kirsten Dambek
Telefon: 0421 / 362 12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de


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Datum: 24.07.2013 - 16:17 Uhr
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