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Betrug an der Haustür - 91-jährigen um 490 Euro geprellt

ID: 915357

(ots) - Wolfsburg, OT Vorsfelde, Meinstraße 23.07.2013,
17.00 Uhr Am Dienstagnachmittag dem 23. Juli 2013, gegen 17.00 Uhr,
kam es in der Meinstraße, Wolfsburg-Vorsfelde, zu einem zweifelhalten
Haustürgeschäft zwischen dem 91-jahrigen Hauseigentümer und reisenden
Handwerkern. Dem Wolfsburger wurde eine kostengünstige Sanierung
seiner ca. 80 qm-großen Hofeinfahrt seines 2-Familienhauses
vorgeschlagen, die mit Hilfe der auf einem Lkw mitgeführten
Bitumenmasse durchgeführt werden sollte. Nach Preisverhandlungen
einigten sich die Gesprächspartner auf die Zahlung von 1.600 Euro für
die zu erbringende Handwerksleistung. Eine Stunde später war eine
geringe Menge Bitumen in der Einfahrt verteilt und mit einer
Splittschicht abgedeckt worden. Insgesamt hatten drei Personen an der
Fertigstellung der Arbeiten in der Einfahrt mitgewirkt, ein vierter
Handwerker war offensichtlich damit beschäftigt, den 91-jährigen von
der Baustelle fern zu halten. Den vermutlich aus England oder Irland
stammenden Handwerkern wurde für diese Leistung ein Bargeldbetrag von
490 Euro ausgehändigt - über die Restsumme wurde ein Barscheck
ausgestellt. Danach entfernten sich die vier Männer mit ihrem Lkw und
Anhänger (Baumaschine aufgeladen) in unbekannter Richtung. Durch die
Ausführung des Gewerkes nachdenklich geworden, informierte der
Hauseigentümer seine Tochter, die ihrerseits sofort veranlasste, dass
eine Auszahlung des Schecks unterbunden wird. So konnte die versuchte
Einlösung der Restsumme am 24. Juli 2013 verhindert werden. Die
Polizei in Wolfsburg warnt ausdrücklich vor solchen
Haustürgeschäften. Die im Rahmen solcher Handwerkerleistungen
angebotenen Gewerke sind grundsätzlich minderwertig und werden zu
überteuerten Kosten angeboten. Reisende Täter suchen sich
lebensältere Menschen aus und versuchen diese dann durch geschickte




Gesprächsführung zu einer eigentlich nicht gewünschten Leistung zu
überreden. Bei nachträglichen Zweifeln an geschlossenen Verträgen bei
Haustürgeschäften besteht grundsätzlich ein zweiwöchiges
Rücktrittsrecht. Bei hartnäckigen Personen rufen Sie die Polizei zu
Hilfe. Seriöse Handwerksbetriebe machen Ihnen auf Wunsch immer einen
Kostenvoranschlag für die zu erbringenden Leistungen. Bei diesen
Betrieben werden Sie nicht zeitlich unter Druck gesetzt. Eine
Bezahlung der erbrachten Leistungen wird nicht ohne gemeinsame
Abnahme des Erbrachten fällig. Hinweise zu den reisenden Handwerkern
nimmt die Polizei in Wolfsburg unter der Rufnummer 05361/4646-0
entgegen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg


Telefon: 05361/4646-104
E-Mail: lfz(at)pi-wob.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 25.07.2013 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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