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Nach Fällen häuslicher Gewalt: Polizei bringt Tatverdächtige in

Arrestzelle (910397&909874/13)

ID: 915495

(ots) - (Hameln) Einsatzbeamte der Polizei Hameln haben am
Mittwochabend und frühen Donnerstagmorgen zwei Tatverdächtige in die
Arrestzelle der Polizeiwache gebracht. Die Männer (22, 49, beide aus
Hameln) stehen im Verdacht von Straftaten im Rahmen häuslicher
Gewalt.

Nach den Ermittlungen der Polizei hat der 22-Jährige in der Nacht
zum Donnerstag, 25. Juli 2013, seine Lebenspartnerin in der
gemeinsamen Wohnung in der Nordstadt in das Gesicht geschlagen,
nachdem ein zuvor entstandener Streit eskalierte. Auch eine Zigarette
soll der Tatverdächtige seiner Partnerin im Verlauf der
Auseinandersetzung auf dem Rücken ausgedrückt und sie zudem mit einem
Messer bedroht haben. Als der Tatverdächtige die gemeinsame Wohnung
verlassen hatte, alarmierte das Opfer häuslicher Gewalt sofort die
Polizei. Die Beamten nahmen sofort die Ermittlungen wegen
gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung auf und fahndeten nach
dem Tatverdächtigen. Der Mann konnte kurze Zeit später in der Nähe
der Wohnung in Gewahrsam genommen werden. Zur Verhinderung weiterer
Straftaten wurde der Tatverdächtige in die Arrestzelle der
Polizeiwache gebracht. Auf Weisung der Polizei darf der 22-Jährige
die gemeinsame Wohnung für die Dauer von 14 Tagen nicht betreten.
Diese polizeiliche Schutzmaßnahme soll dem Opfer die Zeit geben,
unbeeinflusst eine Entscheidung zu treffen, was für ihre Situation
sinnvoll ist, um vor weiteren Gewalttaten geschützt zu sein. Der
Vorfall wurde zudem von der Polizei an die BISS (Beratungs- und
Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt des Landkreises
Hameln-Pyrmont) gemeldet. Kommt es im Rahmen von gewalttätigen
Auseinandersetzungen in Familien oder Partnerschaften zu einem
Polizeieinsatz, erhält die BISS einen Bericht darüber. Die BISS macht
daraufhin ein Beratungsangebot bzw. sucht die geschädigte Frau auch




persönlich auf. Opfer häuslicher Gewalt können sich auch direkt an
die BISS (Telefon 05151/405707) wenden.

Im zweiten Fall hatte ein Opfer häuslicher Gewalt (35) nach der
Trennung vom Partner (49) einen gerichtlichen Beschluss erwirkt, der
vorgibt, dass der 49-Jährige sich der 35-Jährigen nicht näher als bis
auf 100 Meter und nicht näher als bis auf 300 Metern ihrer Wohnung
nähern darf. Am Mittwochabend, 24. Juli 2013, war der 49-Jährige dann
allerdings entgegen der richterlichen Anordnung an der Wohnung der
35-Jährigen in der Innenstadt aufgetaucht. Dem zunächst durch die
Einsatzbeamten der Polizei ausgesprochenen Platzverweis kam der
49-Jährige nicht nach, so dass er, ebenfalls zur Verhinderung
weiterer Straftaten, in die Arrestzelle der Polizei gebracht wurde.
Die Polizei ermittelt nun zudem wegen des Verdachts einer Straftat
nach dem Gewaltschutzgesetz. Letzteres bezweckt den Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt, Stalking und anderer Formen der Gewalt im sozialen
Umfeld. Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz
(genauer: das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes
bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der
Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - GewSchG) schafft eine klare
Rechtsgrundlage: "Wer schlägt, muss gehen".

Weitere Informationen auch im Internet unter:
www.ms.niedersachsen.de




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: joern.schedlitzki(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 26.07.2013 - 05:50 Uhr
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