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Landeswahlausschuss lässt 22 Parteien zur Bundestagswahl am

22. September 2013 zu

ID: 916504

(ots) - P R E S S E - INFORMATION Landeswahlausschuss
lässt 22 Parteien zur Bundestagswahl am 22. September 2013
zu

Düsseldorf, den 26. Juli 2013

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die
Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur
Bundestagswahl am 22. September 2013 entschieden. Von den 25 Parteien
und politischen Vereinigungen, die Landeslisten für das Land
Nordrhein-Westfalen eingereicht hatten, wurden 22 Landeslisten
zugelassen. Dies teilte Landeswahlleiterin Helga Block in Düsseldorf
mit.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

1.Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2.Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3.Freie Demokratische Partei (FDP)
4.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
5.DIE LINKE (DIE LINKE)
6.Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
7.Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
8.DIE REPUBLIKANER (REP)
9.Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP)
10.Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die
Menschen - (Volksabstimmung)
11.Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
12.Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
13.Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
14.Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
(PSG)
15.Alternative für Deutschland (AfD)
16.Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
17.Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
18.DIE RECHTE
19.FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
20.Partei der Nichtwähler
21.Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)
22.Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender
drei Parteien bzw. politischer Vereinigungen:

- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)




- Aufbruch C - Christliche Werte für eine menschliche Politik -
(Aufbruch C)
- Demokratische Unabhängige Wählervereinigung (DUW)

Die Tierschutzpartei hatte innerhalb der gesetzlichen
Einreichungsfrist nicht die für die Zulassung erforderliche Anzahl
von 2.000 Unterstützungsunterschriften nordrhein-westfälischer
Wahlberechtigter vorgelegt.

Aufbruch C und DUW sind vom Bundeswahlausschuss am 4. und 5. Juli
2013 nicht als Parteien anerkannt worden, die berechtigt sind, an der
Bundestagswahl 2013 teilzunehmen. Die beiden politischen
Vereinigungen haben gegen diese Entscheidung keine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Gegen ihre Nichtzulassung durch den nordrhein-westfälischen
Landeswahlausschuss können die drei vorgenannten Parteien bzw.
politischen Vereinigungen bis zum 29. Juli 2013 Beschwerde an den
Bundeswahlausschuss einlegen. Dieser wird über etwaige Beschwerden am
1. August in Berlin abschließend entscheiden.

Ebenfalls am 1. August wird der nordrhein-westfälische
Landeswahlausschuss nochmals zusammenkommen, falls gegen die
Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse, die heute über die Zulassung
der 551 eingereichten Kreiswahlvorschläge beschließen, Beschwerden
eingelegt werden. Die Sitzung findet um 14 Uhr im Landtag
Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Platz des Landtags 1, Sitzungssaal
E3 A02 statt.

Die einzelnen Landeslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern der
Parteien sind voraussichtlich ab dem 6. August 2013 im
Internet-Angebot des Ministeriums für Inneres und
Kommunales des Landes NRW unter der Adresse
www.mik.nrw.de/bundestagswahl-2013 abrufbar. Dort finden Sie auch
weitere Informationen zur Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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