OH-Schönwalde /
Ausflug ins Waldschwimmbad von der Polizei gestoppt
(ots) - Vergangenen Freitag, 26. Juli 2013, wurde die
Eutiner Polizei durch einen Mitarbeiter einer dortigen Tankstelle auf
einen Transporter (orangefarben) aufmerksam gemacht, in denen mehrere
Mitfahrer, darunter Kinder, nicht angeschnallt seien. Der Bus sei auf
dem Weg in ein Waldschwimmbad nach Lensahn.
Gegen 13.45 Uhr fiel der Bus einer Streife in Schönwalde auf,
nachdem Eutiner Beamten ihre Kollegen darüber informiert hatten. Hier
konnte der Polizist zunächst im Vorbeifahren sehen, dass mindestens
eine Person im VW nicht angeschnallt war. Sie stand im Innenraum und
lehnte mit dem Rücken an der Schiebetür des Autos. Der Wagen wurde
auf dem Parkplatz Halendorf kontrolliert. Vorn im Fahrzeug saßen
Fahrer und Beifahrerin, die beide ordnungsgemäß angeschnallt waren.
Ein Kleinkind saß ebenfalls vorn, angeschnallt in einem dafür
vorgesehenen Kindersitz. Hinten im Auto gab es lediglich eine
Dreier-Sitzbank, wo die fünf Leute, die außerdem mitfuhren, nicht
alle einen Sitzplatz fanden. Mutter (35 J.) und Tochter (9 J.) hatten
darauf Platz genommen, aber angeschnallt waren sie nicht. Genauso
wenig wie eine 23-Jährige Mutter, die als Dritte auf der Bank saß.
Das Kleinkind der jungen Mutter stand im Fußraum vor der Sitzbank.
Eine geeignete Sitzgelegenheit für ihren zweijährigen Sohn gab es im
Auto nicht. Auch die 12-jährige Tochter der erstgenannten Mutter fand
keinen Platz. Sie war es offenbar, die an der Schiebetür lehnte und
von dem Polizisten im Fahrzeug stehend gesehen wurde. Die Weiterfahrt
wurde aufgrund vorliegender Umstände untersagt. Daraufhin forderten
die Beteiligten einen Bekannten aus Scharbeutz an, der die Urlauber
aus Ostfriesland mit seinem Auto doch noch in das Waldschwimmbad
fuhr.
Die Gurtverstöße werden nun im Ordnungswidrigkeitenbereich
geahndet. Die Frauen zahlen jeweils 30,- Euro für Ihr Fehlverhalten.
Für die nicht ordnungsgemäß auf der Autofahrt gesicherten Kinder wird
vermutlich der Autofahrer verantwortlich gemacht. Der 26-jährige
Hamburger muss dann eine Geldbuße von 50,- Euro zahlen und erhält
einen Eintrag in das Verkehrszentralregister (1 Punkt) beim
Kraftfahrtbundesamt.
Die Polizei bittet die verantwortlichen Erwachsenen, gerade Kinder
immer ordnungsgemäß zu sichern, da letztere dies oftmals noch nicht
alleine schaffen und somit für ihre eigene Sicherheit nicht
selbständig sorgen können!
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Anett Dittmer
Telefon: 0451-131 2006
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
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Datum: 30.07.2013 - 12:23 Uhr
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